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dorfer- und Plötzenfließ, Drage, Innerster See, sowie Körtnitzsließ und Körtnitzsee sämtlich mit Forellen bevölkert.
Lin zweites Gebiet, das ausschließlich Forellengewässer enthält, ist die Zauche, dort sind Dahme, Nuthe, Nieplitz, Brücker Kanal, plane, Kleine plane, Baitzer Bach, Streckbach, Friedersdorfer Bach, Kohlgraben, Kleiner Graben und Verlorenes Wasser, Briesener Wasser und der dicht dabei gelegene Bullenberger Teich als Forellenwasser bekannt.
Lin drittes Gebiet ist jenes der Uckermark, in welcher Beeke, Köhntopbach und Marienfließ zu nennen sind.
Außerdem finden sich Forellen noch in einzelnen Gewässern, die nicht mit jenen Verbreitungsgebieteri in Zusammenhang stehen, als solche kann ich namhaft machen den Böberöcker See, die Teiche bei Trämersborn, den Llsbruch bei Köthen. Dazu kommen noch manche kleinere Anlagen im Privatbesitz, welche Forellen für den eigenen Bedarf heranziehen, so daß Forellen zurzeit im ganzen in 50 Gewässern nachgewiesen sind. Größere Forellenzuchtanstalten finden sich in Berneuchen, Boitzenburg, Langerönner Wühle, Neuzelle, Spechthausen, Thalmühle, Zellin, Weißagk u. a. m.
Wann und wie die Forelle in unserer Provinz heimisch geworden ist, läßt sich nur in wenigen Fällen bis jetzt Nachweisen; auf diese Frage gerichtete Studien alter Akten, Chroniken, in den Archiven der Städte, würden gewiß noch weitere Anhaltspunkte ergeben.
Das Archiv des Magistrats zu Lberswalde verwahrt ein Aktenstück, welches Nachrichten über die Lieferung von Forellen („Fohren", später „Lachsfohren", dann „Forellen") an die Königliche kjofküche enthält, und zwar aus der Zeit von s560 bis s?si3.
In der Zauche, also im Belziger Kreise, sind die Forellen nachweislich unter dem Großen Kurfürsten ausgesetzt worden.
Die Besitzer der Lichhornmühle (Zäckeritz) mußten vor mehr als hundert Jahren einen Königlichen Forellenjäger und zwei Schweißhunde unterhalten, ein Beweis dafür, daß damals schon im dortigen Mühlbach die Forelle vorzekommen ist.
In manchen der genannten Gewässer wird die Forelle recht gut gedeihen, in anderen sich nur kümmerlich erhalten; aber sicher ist, daß sie als in wirtschaftlicher und in sportlicher Beziehung wertvoller Fisch auch in diesen Bächen unserer Pflege und Fürsorge würdig ist. Dies gilt in besonders hohem Maße vom Postumbach. Dieser ist Privatfluß, doch gehört der Forellenfang dem Fiskus. Die Stadt Zielenzig hat in ihrem Gebiet diese Gerechtsame vom Fiskus abgelöst und verpachtet. Außerdem hat aber jeder der Adjazenten das Recht zu fischen, nur darf er nicht Forellen fangen. Beißt zufällig eine an seine Angel, oder fängt sich in seinen Netzen, so — wirft er dieselbe ins Wasser zurück — oder auch nicht.
Außerdem aber grenzen zwei Gemeinden an den Postumfluß, nämlich Zielenzig mit der vom Fiskus abgelösten Forellenfischerei und Langenfelde, in deren Gebiet die Forellenfischerei vom Fiskus an die Mberförsterei verpachtet ist. Mithin fischen in diesem s2—s-s Fuß breiten Fluß der Pächter der Zielenziger Fischerei,