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Freiherrn v. Werthern , gelangten(vgl. Fontane, Fünf Schlöſſer, S. 212 ff.; v. Bredow, Geſchichte des Geſchlechts v. Bredow I, 133, 139, 143 ff.).
Das ältere Wohngebäude wurde im Jahre 1723„gänzlich abgebrochen“. Das laut Beckmanns Nachlaß im Geheimen Staatsarchiv 1724 errichtete Schloß
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Abb. 81. Hoppenrade. Schloß. Sanduhr am Kanzelaltar.
war ein ſchlichter einſtöckiger Putzbau mit einem Hauptund zwei Seitenflügeln, die den an der Straße gelegenen Ehrenhof einſchloſſen. Der in der Mitte des Hauptflügels belegene Gartenſaal
war vermutlich damals ſchon
höher als die übrigen Räume. Jedenfalls gab er Anlaß, daß bei der Anfang des 19. Jahrhunderts vorgenommenen Erhöhung des Mittelflügels um einen Stock dieſer in Höhe der Gartenſaaldecke durchgeführt wurde, ſo daß über den übrigen Zimmern des Erdgeſchoſſes ein Hohlraum von etwa 80 em blieb. An den Gartenſaal ſchließt ſich jetzt nach dem Vorhof zu das Veſtibül, von dem die nebenan belegene Treppe durch eine offene Bogen— ſtellung getrennt iſt. Im Südweſtflügel des Schloſſes liegt ſeit 1725 die noch erhaltene Kapelle nebſt anſtoßender Sakriſtei hinter der Altarwand. Dieſer gegenüber befindet ſich die hochbe
legene Herrſchaftsloge. In den beiden Ecken an der Altarwand liegen kleine viertel: kreisförmige Einbauten von Türhöhe mit ſchönem, durchbrochen geſchnitztem Ornamentwerk in den Füllungen der Türen(Abb. 83). Die Kapelle hatte früher„faſt das Anſehen eines Rokokoſaales“ mit goldenen und weißen, reich mit Stuck verzierten Pfeilern und Decken(Fontane, Fünf Schlöſſer, S. 158); 1899 wurde ſie inſtandgeſetzt und ein Tonnengewölbe aus Holz nach Th. Prüfers Entwurf darüber geſpannt.