Überficht über die geſchichtlichen Quellen.
Urkunden und Akten.
Außerordentlich reiches urkundliches Material aus der Zeit vom 10. bis zum 17. Jahrhundert lagert in den wohlgeordneten Archiven der Stadt und des Domes Brandenburg ; daneben iſt auch noch beſonders im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin eine beträchtliche Zahl Brandenburg betreffender Urkunden(nämlich 75) erhalten. Zum großen Teile ſind dieſe Schätze bereits gehoben, denn in dem von Riedel herausgegebenen Codex Diplomaticus Brandenburgensis(erſchienen 1831—62) iſt der VIII. Band(847) ganz, der IX.(1849) zum größten Teile Brandenburg gewidmet. Unter Verwertung des geſamten von Beckmann, Buchholtz, Lenz, Ludwig und beſonders Gercken ſowie anderen Geſchichtsſchreibern des 18. Jahrhunderts gebotenen Stoffes wurde hier auf Grund der guten, von Heffter gelieferten Abſchriften der größte Teil der die Stadt betreffenden, in den Archiven zu Brandenburg und Berlin , ferner auch in Rom , Magdeburg und Zerbſt vorhandenen Urkunden abgedruckt; zudem gelangten mittelalterliche Grabinſchriften ſowie Viſitationsprotokolle aus der Reformationszeit zum Abdruck. Die Kopiarbücher des Geheimen Staatsarchivs(Rep. 78) find freilich nicht erſchöpfend ausgebeutet. Wenn auch der Abdruck, wie z. B. bei den päpſtlichen Bullen und Urkunden von 1447(vgl. Hennig, Kirchenpolitik der älteren Hohen zollern , S. 10 f, nicht immer einwandfrei iſt und in der Datierung oder der Anz gabe der Herkunft manche Irrtümer unterliefen, ſo bilden doch die insgeſamt 834 Seiten der beiden Bände eine Hauptquelle für das 10. bis 17. Jahrhundert; eine ge— ſchichtliche, über Bistum und Kapitel unterrichtende Einleitung mit Angaben über die Weiterentwicklung des Kapitels bis zum 19. Jahrhundert iſt dem VIII. Bande bei— gegeben. Auch in den anderen Bänden des Codex diplomaticus finden ſich verſtreut Brandenburg betreffende Urkunden, auf die in dem von Heffter verfaßten alphabetiſchen Regiſter hingewieſen wird(z. B. Band I der 2. Abteilg,, S. 19: Urkunde von 1237, und S. 28: Urk. von 1248, und beſonders die Bände X und XXIV der 1. Abteilg.); hierbei ſei bemerkt, daß die Bände der erſten Abteilung ohne den Zuſatz„1. Abtlg.“ einfach mit römiſchen Ziffern zitiert werden.
Neben Riedel ſind für die mittelalterliche Geſchichte auch die Urkundenwerke der Nachbarlandſchaften von Bedeutung, ſo beſonders v. Heinemann, Codex Anhaltinus, ferner Regesta Archiepiscopatus Magdeburgensis, hgg. von G. A. v. Mülverſtedt , und Hertels Urkundenbuch von Magdeburg , vereinzelt auch die Ur— kunden der Markgrafen von Meißen , hgg. von O. Poſſe (Codex diplom . Saxoniae Regiae).