Teil eines Werkes 
Bd. 2, Teil 3 (1912) Die Kunstdenkmäler von Stadt und Dom Brandenburg / unter der Schriftl. des Theodor Goecke bearb. von Paul Eichholz. Mit Einl. von Willy Spatz und Friedrich Solger
Entstehung
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XXXIII
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Geſchichtliche Einleitung. XXXIII

z. B. 1436 vom Erzbiſchofe Günther von Magdeburg für 300 Schock Groſchen eine von dem Jüterboger Rat zu zahlende Rente.

Streitigkeiten zwiſchen Propſt und Biſchof blieben nicht aus; beiſpielsweiſe entſchied Joachim J. 1503, daßSigemund Britzk, Probſt , geloben ſollte,Herrn Joachim Biſchoven uff ſein Furbeſcheiden vor dem gantzen Capittel Obedientz zu erzeigen. 1)

Friedrichs II. kirchliche Reformbeſtrebungen zielten auch auf das Domkapitel ab, deſſen Mitglieder er in das Kloſter oben auf dem Marienberg verſetzen wollte, worauf er nach Entfernung jedes klöſterlichen Zwanges das Kapitel zu einer ganz unter ſeinem Einfluß ſtehenden Pflanzſchule für ſeine Räte um zuwandeln gedachte.) Wenn freilich die Beſtimmungen eines hierüber für den Kurfürſten ausgeſtellten päpſt lichen Privilegs nicht zur Ausführung kamen, ſo muß der Hauptgrund dafür im Widerſtand des Kapitels ſelbſt gelegen haben. Denn bei einer Geſamt.. verſetzung in das Kloſter hätte dem Kapitel zwar 9. November 1375 im Dom dasKollationsrecht des Landesherrn. über die ö.. Kanonikate des Domſtiftes gleichgültig ſein können, aber BRANDEN... dieſer Weg wäre einer Herabdrückung des ganzen Kapitels von Domherren zu einfachen Mönchen gleichgekommen. Das Kapitel verblieb alſo auf der Dominſel, bis endlich unter Joachim I , durch Papſt Julius II. die Prämon­ſtratenſerregel 150tz endgültig aufgehoben wurde. An die Stelle des Priors trat fortan der Dechan, als erſter Peter Diricke. Die weltlichen Domherren nahmen fortan in den neu errichteten Kurien ihre Wohnung, und die alten Kloſterzellen verödeten.

Im Zeitalter der Reformation.

Wohl in keiner anderen Stadt der Mark, abgeſehen von Havelberg und Fürſten walde, hat die Reformation ähnliche Umwälzungen hervorgerufen wie in Branden burg. Hier waren die Einwirkungen beſonders ſtark wegen der reichen Entwickelung

) Geh. Staatsarchiv, Rep. 78. 4(fol. 9. 10. Y) Vgl. Hennig, Kirchenpolitik S. 62; von ungedruckten Urkunden über das Kloſter im Geh. Staats­archiv ſind zu erwähnen: Urk.Stadt Brandenburg und zwar Nr. 12 Landkauf des Kloſters; Nr. 13 das Kloſter kauft eine Reihe von Büchern vom Kloſter Dobrilugk ; Nr. 14 Propſt Peter Klitzke ſetzt das Kloſter zum Erben einer Rente von 100 Gulden ein. Kunſtdenkm. d. Prov. Brdbg. II. 3. Stadt und Dom Brandenburg . III