VE
... ON) ;
St. Gotthardtkirche.
Die im Nordoſten der Altſtadt dicht an der Stadtmauer gelegene Pfarrkirche war zu Ehren des heiligen Godehard, des heiligen Maternus und des Apoſtels Matthias geweiht(vgl. die Inſchrift an der Weſtwand der Kirche).) Die Kirche beſteht gegenwärtig aus dem breiten noch romaniſch begonnenen Weſtbau, einem Schiff und einem im Vieleck geſchloſſenen Chorbau von gleicher Breite, ſowie mehreren kapellenartigen Anbauten im Norden und Süden, die dem 15. Jahrh. angehören(Abb. 2 und Taf. 1).
Die Anfänge dieſes wohl älteſten Gotteshauſes nicht nur der Altſtadt, ſondern der Stadt Brandenburg überhaupt liegen noch im Dunkel. Sein älteſter Teil, der aus Feldſtein errichtete Weſtbau(Taf. 2), bezeugt durch ſeine Formen und ſeine Technik, daß er noch dem 12. Jahrh. angehört; das gleiche Zeitalter darf auch für die urſprüngliche Kirche angenommen werden. Die hintere Zeitgrenze für deren Gründung wird durch den Umſtand beſtimmt, daß die Heiligſprechung des Schutzpatrons, nach welchem die Kirche noch heute benannt wird, erſt i. J. 1434 erfolgt iſt. Der Prämonſtratenſer⸗Konvent, den Biſchof Wigger auf Wunſch des zum Chriſtentum über
getretenen Wendenfürſten Pribislav nach Parduin Altſtadt BY berief, ſiedelte in der Zeit zwiſchen 1138 und 1150 von Leitzkau dorthin über. Damit ſind die wenigen urkundlichen Quellen für den Beginn des Bauwerks erſchöpft, ohne eine genauere
Die durch v. Heinemann(Albrecht d. Bär, S. 424) vertretene Annahme, die Gotthardtkirche Sello im XX. Jahresber. d. Hiſt.
habe anfänglich St. Petrus zum Namensheiligen gehabt, iſt nach Ver. zu B., S. 32 u. 39) unhaltbar, weil ſie auf einer Interpolation des Goslarer Fragmentes der echſel des Heiligen ſo bald nach der
Brandenb. Bistumschronik beruht. Iſt der ganz unbegründete W Erbauung der Kirche an ſich unwahrſcheinlich, ſo erſcheint noch weniger glaubhaft, daß man gegenüber
der bereits beſtehenden Peterskapelle der Burg dem gleichen Heiligen noch eine zweite Kirche geweiht habe(vgl. auch Curſchmann, Die Diözeſe B., S. 103, Anm. P.
Kunſtdenkm. d. Prov. Bdbg. II. 3. Stadt und Dom Brandenburg. 1