brandenburgische Währung. Ein durchaus ehrenhaftes, notwendiges Gewerbe!
Daß der in den lateinischen Urkunden regelmäßig wiederkehrende Ausdruck „foenus“ („Zins“), ebenso wie das mittelhochdeutsche Wort „wukere“ mit „Wucher“ übersetzt wurde, hat jahrhundertelang unermeßliches Unglück über die Bekenner des jüdischen Glaubens gebracht.
Kein Jude von heute wird den Wucher seiner mittelalterlichen Glaubensgenossen entschuldigen oder gar billigen, auch wenn es ihnen damals wirtschaftlich noch so schlecht erging! Dagegen darf man ein gerütteltes Maß von Schuld auch den vielen Leichtsinnigen, Spielern und Glücksrittern aufbürden, die den ehrlichen Gelderwerb scheuten und statt- dessen ihre Familienerbstücke verpfändeten. Gestohlenes Kirchengut mußte der Pfandleiher zurückweisen, denn angesichts der furchtbaren Hostienschändungsprozesse hatte eine Rabbinersynode die Beleihung von Kruzifixen, Kelchen, Monstranzen und Hostienschalen aufs strengste verboten.
Kriegerische Landesherren kamen häufig in Geldverlegenheiten. Wenn sie auch nicht zum Verleiher gingen, so verkauften sie Landbesitz. So hat z. B. der letzte askanische Markgraf, Waldemar, dessen Machtbereich sich bis an die Weichsel erstreckte, die Gebiete um Danzig, Dirschau und Schwetz für 10000 Mark Silber an den Deutschen Orden in Preußen veräußert (1310).
Mit dem Tode dieses von seinen Zeitgenossen hoch geschätzten Markgrafen Waldemar (1319) — den Heinrich von Meißen (Frauenlob) „des Reiches rechten Eck- und Winkelstein“ nannte — schloß für die unter seinen Vorgängern aus askanischem Stamme eingewanderten Juden ein Zeitraum friedlicher Seßhaftmachung. Daß dieser zweimal von den Ausbrüchen schauderhafter Massenpsychose überschattet wurde, geht nicht zu Lasten der Landesherren: die Kirche war stärker als sie.
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