als je zuvor empfand und in ihrem Ausschluß von allen ehrlichen Berufen einen Schutzwall gegen die wirtschaftlichen und sozialen Nöte der Zeit erblickte. Die christlichen Handwerker schlossen sich zu Innungen, die Gewerbetreibenden in Zünften zusammen. Nur ein Gewerbe wurde von der allgemeinen Zusammenschlußtendenz nicht erfaßt: das Bankwesen. Da die Kreuzzüge, wie alle Kriege, wirtschaftliche Not zur Folge hatten, war Geld sehr knapp. Die Juden, die immer mäßig und sparsam gelebt hatten, waren in der Lage, den Geldbedarf des Einzelnen wie der Machthaber zu decken. Päpste und Kaiser verbrieften ihnen das Recht hierzu und setzten den Zinsfuß fest. Die Beleihung erfolgte in der Regel von Woche zu Woche oder Monat zu Monat. Der Staat erlaubte den Juden, pro Woche 2 Pfennige für das Pfund Pfennige, also etwa 43 vom Hundert Zinsen zu fordern. Bei kleineren und mittleren Schulden und Schuldnern wurde ein Faustpfand verlangt. Der Junker brachte seinen Helm oder sein Wappenschild, der Bürger die von den Vorfahren überkommene goldene Kette, die Hausfrau ihren Pelz oder ihr Leinentuch.
Ein im August 1322 für die Städte Berlin-Kölln und Brandenburg a. d. H. erlassene Münzordnung stellt die Forderung auf, die Juden sollen sich „mit ihren Zinsgeschäften begnügen“ und Handelsgewähr üben, „wie dies jeder anständige Mensch tun muß“. („Sie scolen sich eres wukeres be- gan.“) Hierzu ist zu bemerken, daß „wuker“ im Mittelalter keineswegs die üble Bedeutung hat, die wir ihm heute beilegen. „Wucher“ bedeutete damals „Zins“, wie „Schimpf“ damals „Scherz“ hieß. Das damalige Schöppenrecht gibt die Begriffsbestimmung: „Wuker is, wat ein man uphevet mer, wen he utlech, it si kleine oder grot.“ „Wucher ist, was jemand mehr aufnimmt, wenn er ausleiht, es sei wenig oder vieL“ „Wucher“ war also das ganze Geldgeschäft. Also Beleihung, Kreditierung, Einwechseln fremder Geldsorten in
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