jährlich zwei Mark Silber geben. Außerdem haben sie aus eigenen Mitteln ein Feld neben ihrem Friedhof erworben, dessen Umfang 107 Quadratruten beträgt, und sie sollen einen Zugangsweg zu ihrem Friedhof . . . behalten. Ferner haben wir die Juden und alle, die zu dem genannten Friedhof gehören, beim Aufsuchen und Verlassen des genannten Friedhofs dergestalt in unsern Schutz und Schirm genommen, daß wir sie durch alle, die für uns zu handeln befugt sind (?), schützen wollen. Niemand soll ferner die obbenannten Juden am Betreten und Verlassen unserer Stadt hindern oder sie dabei im geringsten behelligen.
Gegeben im Jahre des Herrn 1321, am Montag vor dem Geburtstage der seligen, ruhmreichen Jungfrau Maria.
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Auch Spandau besaß bereits eine Gemeinde. Eine Urkunde aus dem Jahre 1324 erwähnt den „Juden-Kiewer“ (auch als „Kiefer“ oder „Käfer“ bezeichnet; gemeint ist „Kewer“ = Friedhof), für den der Magistrat den Juden ein Schock 13 Groschen jährlichen „Grundzins“ abnahm. Für die Beerdigung fremder — d. h. Berliner — Juden in Spandau mußte die Gemeinde eine besondere Gebühr an die Stadt abführen.
Für die ganze Altmark gab es nur einen „Kewer“, und zwar in Tangermünde. Oft lag der nächste Friedhof meilenweit entfernt. Dann erhob jede Stadt, durch die der Leichenzug kam, einen Zoll. Durfte die Gemeinde einen Begräbnisplatz anlegen, so gaben die Städte meist eine Stelle in der Nähe des Hinrichtungsplatzes oder am Schindanger her; selbstverständlich gegen eine Steuer.
Woher alle diese Geldmittel?
Die Kreuzzüge bedeuten die folgenschwerste Wende in der Geschichte der Juden in Deutschland. Es erwachten die religiösen und — unbewußt — auch die nationalen Instinkte der Umwelt, die das Anderssein im Wesen der Juden stärker