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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
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aus dem Sächsischen Hause verstand sich dieses Recht von selbst.

Einer besonderen Toleranz erfreuten sich die Juden in Jüterbog. Hier ließ Erzbischof Erich (1275) den Wochen­markt des Sabbats wegen vom Sonnabend auf den Mittwoch verlegen. Die Stadt Prenzlau jedoch belegte der Bischof von Kammin wegen ihrer Judenfreundlichkeit mit dem Interdikt, d. h. er untersagte die Vornahme aller kirchlichen Handlungen (1360).

Im Anfange des 14. Jahrhunderts verfügten die Juden in der Stadt Brandenburg bereits über eine Synagoge zum Leidwesen der Geistlichkeit, denen durch die wachsende jü­dische Gemeinde die auf die einzelnen Häuser verteilten Stol- und Pfarrgebühren entgingen. Auf Grund eines Ver­gleichs (1322) mußten die Juden an den Pfarrer jährlich 30 Soldi als Ablösung für Kasualgebühren entrichten. Über die Vollziehung der Urkunde in Gegenwart der Pfarrgeist- lichkeit heißt es am Schluß:Actum in synagoge Judeorum novae civitatis Brandenburgensis ...

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Urkunde der Stadt Amswalde

betr. Synagoge und jüdischen Friedhof.

So wisse denn die fromme Nation der Gläubigen und die glücklichen Nachkommen, daß wir, die Ratmannen der Stadt Amswalde, hierdurch öffentlich kundtun, daß die Gemeinde der Juden, die zu der in unserer Stadt gelegenen Synagoge und ihrem Haus gehört, uns um (ein Privileg) gebeten hat, dahingehend, daß die genannten Juden und ihre Nachfolger die genannte Synagoge mit ihrem Hause frei in Ewigkeit besitzen sollen. Sie sollen keine Abgabe, die gemeinhin Schoß genannt wird, entrichten und ohne jede Dienstleistung und Behelligung bleiben, abgesehen von den Nachtwachen, die sie gemeinsam mit uns leisten sollen, wie sie unsere sonstigen Bürger leisten und von altersher zu leisten gewohnt sind. Dafür sollen sie uns

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