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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
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da die Handwerkerzwangsorganisationen geistliche Genos­senschaften darstellten eine jede mit ihrem Spezial­heiligen als Schutzpatron, so verbot sich die Aufnahme jüdischer Kollegen von selbst.

Ähnlich verhielt es sich in der Landwirtschaft. In ihrer Urheimat sind die Juden nichts anderes gewesen als Bauern. Nie ist die Liebe zur Scholle in ihnen erstorben. Die von der Religion gebotene Mäßigkeit und Abneigung gegen ent­nervenden Alkohol haben ihre physische Kraft unge­schwächt erhalten. Wenn sie jedoch, gleich den anderen An­siedlern in der Mark, Pflug und Spaten zur Hand genommen hätten mußten sie da nicht jeden Augenblick befürchten, das Ackergerät mit dem Wanderstabe vertauschen zu müssen?

Was blieb also diesen gehetzten Menschen übrig, als sich ihr kärgliches Stück Brot mit Geldhandel und anderen Ge­schäften zu verdienen!

Ihre Rechtslage war im allgemeinen nicht ungünstig. In allen Städten der Mark genossen sie das Bürgerrecht, waren sie doch dem Lande durch ihren Handel unentbehrlich. Sie standen unmittelbar unter der Befehlsgewalt der Mark­grafen. Als die Grafen von Lindow (1315) die Gerichtsbar­keit dem Magistrat der Stadt Neuruppin übertrugen, be­hielten sie sich die Rechtsprechung über die Juden ausdrück­lich vor. Andrerseits verschenkte Markgraf Waldemar (1315) zwei Juden an die Stadt Nauen und übertrug der Doppelstadt Berlin-Kölln die Strafgerichtsbarkeit über ihre jüdischen Einwohner (1317). Da die Juden in Zivilsachen dem Markgrafen unterstanden, so hatte um nur eins zu nennen der Berliner Magistrat nicht das Recht, ihnen den Ankauf von Garn zu verbieten; er konnte nur den Woll- webern untersagen, den Juden solches zu besorgen (1295).

Von einer Erlaubnis freier Religionsübung hören wir nichts. Wie einst unter Karl dem Großen und den Kaisern