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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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Zur Einführung.

verglichen, daß er anstatt des Hauszinses solch Haus in Dach u. Fach erhalten, für den Garten jährl. 1 Tlr., wie auch die nötigen Lichte auf den Landtägen u. Zusammenkünften geben solle. Dagegen habe er die auf dem Hause haftende Braugerechtigkeit, den Bier- u. Wein­schank, die Viehzucht u. was sonst auf dem Landhause für Gerechtig­keit, zu genießen u. zu gebrauchen.

Mit dieser Nachricht über die Wohnsitznahme der Stände in Lübben schließen wir hier die Mitteilungen aus bewegtester Zeit und verweisen auf unsre Nachrichten über ,, das Landesarchiv in Lübben und seine Bestände", veröffentlicht im 22.( Jubiläums-) Bde. d. Nie­derlaus. Mitteilungen Guben 1934 S. 313/338. Sie ergeben u. a. Nähe­res über den Erwerb des bereits in den Jahren 1602-1622 von den Ständen eigentümlich besessenen, nach Wiederübernahme( 4. 7. 1653) dauernd in ihrem Besitz gebliebenen Lübbener Landhauses und die bei ihm sowohl in dem 1662/64 erstmals errichteten, als auch bei dem 1717 u. f. aufgeführten noch heute stehenden Landhausbau für Archiv­u. Kassenzwecke getroffene Einrichtung des Landgewölbes oder Ar­chivs. Weiter über die Betreuung der ständischen Archivalien im Landhause durch die unter Leitung des Landsyndikus stehende Lan­desexpedition insbesondere von seiten des bei ihr( seit 1668) bedien­steten Landessekretärs, der zugleich( 1711-1814) das Obersteuer­kassierer- Amt innehatte. Desgleichen über das trotz Enthebung

der N.Laus. Landstände von der ihnen bis zum Eintritt der Preuß. Landeshoheit( 1815) eigen gewesenen politischen Tätigkeit erfolgte Weiterbestehen der Stände, nun als Kommunalstände in der Nieder­ lausitz , u. das Fortwirken durch ihre Kassen- u. Anstaltseinrichtun­gen, namentlich durch die 1824 gegründete, stetig gewachsene u. zu einer so hohen Entwicklung gelangte Hauptsparkasse, daß sie auch der Unterkunft im Landhause entsagen u. nebenan im eigenen 1915/20 errichteten Hause Wohnung nehmen mußte. Schließlich darüber, wie die Stände 1841/42 u. 1852 auch noch dazu gekommen sind, die hier am Orte verbliebenen restlichen Archivbestände der nach 1815 aufgehobenen N.Laus. Landesregierungsbehörden in ihre Obhut zu nehmen, hierzu durch den Landhausbesitz ja auch wohl in den Stand gesetzt.

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Von 1922 bis 1924 erfolgte in den freigewordenen Kassen- u. mehreren anderen Räumen im alten Landhause die Neueinrichtung des Archivs und anschließend die 1925/28 durchgeführte vollkommene Neuverzeichnung u. Ordnung des gesamten Bestandes an Landes­Urkunden u.-Akten. Auch den auf Antrag der Eigentümer seit dem Jahre 1919 in Verwahrung genommenen Depositen Schloßarchiv