Zur Einführung, XXX]
geben, weil wegen der bösen u. unsicheren Zeiten die dazu gehörigen Landes-Akta an„gewahrsame örtter‘“ geschafft worden u, in so geschwinder Eil nicht anher(nach Lübben ) gebracht werden können.— (1647): Erinnerung des Gen. Maj, v. Wolffersdorf: Weil bis anher die Lds.-Priv., Akta, Dokumente u. andere Handlungen u. Nachrichtungen, so zu Konservierung des Landes Wohlfahrt hochnötig, fast unverwahrlich hin u. wieder gelegen, woraus diesem Lande ein unwiederbringlicher Schaden entstehen könnte, so will die höchste Notdurft erfordern, daß solche nicht allein von den dazu deputierten Kommissaren nach dem alten Inventario nochmals revidiert, wie die befunden registriert u. wo selbige hinfort an sicherem Ort wohlverwahrt sein sollen, consultiert werden möchte,— 1650, Jan. 20, Febr. 18, Juni 11: Obrist C. R. v. Callenbergk, Landvogt d. Oberlaus., der von s. Vettern Otto Wilcke u. Hans Gebr. v; Bodenhausen, den Söhnen des weil. Crafft v. Bodenhausen, Obristen u. Hptms, d. Ämter Torgau u. Liebenwerda, aus deren väterl, Erbschaft abrechnungs- u. vergleichshalber eine Forderung von 430 Rilr. an die N.Laus, Stände wegen geschehener Redimierung der Lds.-Privilegien übernommen hat, bittet den Landvogt d, N.Laus. Frhrn. v. Promnitz bei den Ständen es dahin zu disponieren, daß gedachter Rest an ihn abgeführt werden möge. Wie er verstehe, sei den Ständen selbigesmal von selig gedachtem Obristen ein groß Freundstücke damit geschehen, u. er bezeugt es nochmals, hätten s. Vettern ihm nicht soviel dargetan, daß ihr sel, Vater damals den H. Ständen„gegen einem geringen Stück Geldes ein sehr herrlich Kleinod, alß die privilegia eines Landes sein, recuperieren u, erhalten helffen‘, er würde ein solches schwerlich auf sich genommen haben; so aber versehe er sich, die Herren Stände werden mit dem Wenigen nicht viel Aufhaltens machen,— 1652, Febr. 29: Stände haben bei sich erwogen, daß nunmehr die Landtage von halben Jahren zu halben Jahren vorigem Landtagsschlusse gemäß richtig gehalten werden sollen u. sie keine Bequemlichkeit haben, wo sie zusammenkommen u. ihre deliberationes fortstellen könnten. Sie haben daher mit der Stadt Lübben sich dahin verglichen, daß sie das Rathaus bauen u. den Ständen 4 Stuben und ein Gewölbe, in dem sie die Landes Akta haben können, einräumen, u. so es vonnöten, die Stuben mit Holz im Winter versehen sollen. Dagegen wollen die Stände ihnen zu solchem Bau 300 TIr. entrichten, die von den Altdöbernschen Kontributionsresten genommen u, ihnen gezahlt werden sollen.— 1654, Jan. 21: Stände haben das Landhaus, nachdem der gewesene Oberamtskanzler George Planck es/ihnen nunmehr eingeräumt hat, dem Lic. Schnolzke eingetan u. mit ihm sich dergestalt