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Zur Einführung.
M. NL. verwahrlich halten; das Inventarium soll mit den etwa noch unaufgezeichneten Akten in Lübben durch die vorigen Deput. vervollständigt werden; März 19: Bewill. von 25 Tlr. an Christian Reiche, Not. publ., wegen des aufgerichteten Inventars der Landesakten nach der ao. 1633 in Lübben vorgegangenen Plünderung; Juli 21: Die zu Luckau , Guben u. anderswo befindlichen Lds.- Akt. u. Archiven sollen ehestens vom Landsynd. daselbst abgefordert, nach Lübben in die Oberamtskanzlei zu den andern geschafft u. darüber durch einen öffentl. Notar ein Inventarium aufgerichtet, daselbst in Verwahrung gelassen u. dem Landvogt ein Schlüssel zu den Laden, der andere den Ständen zugestellt werden.- 1637, Sept. 12: Stände erachten es für ratsam, daß die auf dem Rathaus zu Guben verwahrten Lds.- Priv., ehe die Pest daselbst weiter grassieren u. überhand nehmen möchte, nach Sorau transferiert werden u. ersuchen den Landvogt um Befehl an den Gleitsmann zu Guben , daß er besagte in 2 schwarzen, einer großen u. kleinen, u. einer kleinen gelben Lade auf dem Rathaus zu Guben stehende Privilegien in geheim mit einer Fuhre u. Konvoi auf Landes Unkosten fördersamsten Tages nach Sorau überbringe. 1639, April 7: Die zu Sorau auf dem Rathause stehenden Lds.- Priv. u. Akta sollen bei wieder erlangter Sicherheit aufs Rathaus nach Luckau , als dem Oberamt nächst angelegenen Ort geschafft werden. Dem Landesbestallten wird daher am 25. Mai in Drachhausen mitgegeben, neben dem Zollbereuter zu Guben u. 3 Musketieren die Überführung der 3 Laden samt der bei Christian Hoyer in Guben stehenden Lade nach Inventierung der darin befindlichen Walwitz'schen u. seinen Rechnungen, zu bewirken. 1640, Sept. 19: Die Landesbestallten sollen durch einen Notar die Landesakta u. andere Landesangelegenheit in ein ordentliches instrumentum inventarii bringen lassen;- Nov. 2: Die Inventierung der Lds.- Akten u. Priv. soll ,, ehest unfeilbar" vom Lds.- Ält. Luckauischen Kreises neben 2 Luckauer Ratsherren mit Zuziehung eines Notars vor die Hand genommen werden.- 1641, Juli 10: Die angefangene, durch das Schwedische Wesen bisher gehinderte Inventur der Landesakten ist fördersamst wieder fortzustellen u. zu Ende zu richten. 1645, Juli 31: Weil nötig, daß die Landesakta durchsehen u. solche inventiert werden, haben Samuel v. Holtzendorf- Pretschen u. Nikol v. Walwitz- Straupitz diese Mühewaltung gutwillig auf sich genommen, u. soll mit ihnen auch der Landesbestallte sich förderlichst nach Lübbenau begeben, bei solcher Inventur sein u. sie verrichten helfen. 1646, März 15: Auskunft darüber, was auf die vor diesem bewilligten 80000 Schock abgeführt ist, können Stände nicht sogleich
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