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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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XIX
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Zur Einführung, XIX

lade mit den Landesrechnungen u. Belegen von Guben in die Ver­wahrung nach Lübben weil wegen des Mansfelders Ankunft auf die Marke man sich allerhand Ungelegenheit befahret; Juli 31: Ein­bringung der Steuer-Registraturen nach Lübben ins Oberamtwegen des Waltensteiners ankunft; Aug. 31: Rückbeförderung der Lade mit den Steuersachen von Lübben nach Straupitz (= Sitz d. O,St.Ein­nehmers). 1627, April 16: Josias Neander(Ldger.Prot.,) erhält die bewill, 50 TIr, wegenVerfertigunge eines Inventarii, sowohl d, Kais., Rechnung, 1629, Mai 611: Prüfung u. Inventierung der Landes­privilegien in Luckau , 1631, Juli 1: Zahlung von 2696 TlIr. an Otto (v.) Pflug, Kurf, S. Hptm. d. Herrsch. Dobrilugk , als plenipotent. der subdeleg, Kommissare, in Abschlag auf dieumb redimirung der ab­genommenen Landesprivilegien versprochenen 3200 TIr.; Sept. 23: Überführung der Steuersachen in die Verwahrung nach Lübben und Wiederherausholung am 2, Okt., nachdem sie bei der inzwischen hier geschehenen Plünderungmit auffgeschlagen gsewesen u. durch No­tar u. Zeugen haben in Augenschein genommen werden müssen. Nach Christian Hoyers Zeugnis in der von ihm abgelegten Landes­rechnung wurden beim Einfall der Schwedischen Soldaten am 9, Okt. 1631 diejenigen Laden mit landesangelegenen Sachen, die erzu mehrer sicherung in die Rathsstube zu Gubben eingesatztt gehabt, auff stücken geschlagen, alles heraus auf die Erden geschmißen(salva reverentia) mitt füßen getretten undt aufs heftigste confundiret, das mitt mühe, was noch verbliben, zusammengesuchet werden mußen. 1632, Juni 15: Einlieferung d. Steuersachen in die Verwahrung des Oberamts wegen besorglichen Einfalls des Kais, Volks, 1633, Juni 20: Da die Landespriv. u. Akten in unterschiedene Orte zer­streut sind u. mit ihrer Zusammenbringung zu besserer Ordnung not­wendig in etwas ein Anfang gemacht werde, geruhe der Landvogt zu verordnen, daß dergleichen Akta versiegelt gegen Rekognition ins Oberamt eingeschickt u. hier bis zum Landtage verwahrt werden. 1634, Okt, 7: Stände ersuchen, weil die L.-Priv. u. Akten bisher zu Luckau , Guben u. Lübben bei den daselbst vorgegangenen Plünde­rungen des Kais, Kriegsvolks ziemlich zerrüttet, verworfen u. zer­streut worden sein sollen, der Landvogt geruhe, sobald man nach Luckau u. Lübben der Infektion halber wird sicher gelangen können, die Sachen durch einen Notar inventieren u. in Richtigkeit bringen, sowie durch den Landsyndikus verwahren zu lassen. 1635, März 8: Die Lds, -Priv. sind vorigen Beschlüssen zufolge ins Oberamt nach Lübben zusammengebracht, inventiert u, teils nach Guben ins Rathaus transferiert worden, wo Stände sie bis nach erfolgter Erbtradition des