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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
Entstehung
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Die fünf Kreise der Niederlausitz hatten bekanntlich eigene selbständige Verwaltungen und demgemäß eigene Registraturen und Archive. Da die Kreishauptstädte ständische Rechte besaßen und an der Kreisvertretung beteiligt waren, so hatten sie den Kreisen eigene Räume in ihren Rathäusern zur Verfügung gestellt, in denen die Kreiskonvente(Kreistage) usw. abgehalten und die Kreissachen aufbewahrt wurden. Leider ist von den Beständen der Registraturen und Archive das Meiste verloren gegangen, nur die des Kreises Guben sind einigermaßen erhalten. Wir stellen es daher an die Spitze unserer Übersichten, da sie als Beispiele für die der übrigen Kreise dienen können,

K

Kreisarchiv Guben.

Im Rathaus zu Guben waren den Kreisständen zwei Räume, die Kreisstube*) und Kreisarchiv genannt wurden, eingeräumt. In letzte­rem waren vor allen Dingen die Urkunden, Akten und Rechnungen. Sie befanden sich ursprünglich in schlechter Ordnung, sodaß die Kreisstände sich 1799 veranlaßt sahen, die Bearbeitung zu be­schließen. Sie wurde dem Advokaten(Stadtrichter) Horstig und dem Kreisbestallten Reichert übertragen. Sie vollendeten bis 1808 ein gutes und ausführliches Repertorium, das noch heute im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin-Dahlem aufbewahrt wird.

Die Räume wurden bis in die 40er Jahre des 19. Jahrhunderts für die Kreisgeschäfte benutzt, ja das Archiv blieb noch länger dort. Durch Vereinbarung des Magistrats und des Landrats wurde es nach scharfer Kassation der entbehrlichen Schriftstücke in einerGiebel­stube der höheren Töchterschule untergebracht.

Schließlich 1875 wurde es mit Ausnahme der in Bände ein­gebundenen Landtags- und Kreisschlüsse, die das Landratsamt zu­

*) Es ist das Stadtverordnetensitzungseimmer.