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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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Kreisarchiv Luckau ,

haltung der Kreiskonvente und Aufstellung des kreisständischen Ar­chivs zu wählen, beschlossen die Kreisstände die Mitbenutzung der landrätlichen Büroräume gegen einen jährlichen Mietzinszuschuß, und als 1833 eine Veränderung dieses seither zusammengelegten Lokals erforderlich wurde, entschieden beide Teile sich für die Beibehaltung der Vereinigung,

Neben den seit 1826 gesetzlich vorgeschriebenen Kreistagen wurden Kreiskonvente nach altständischer Verfassung noch bis 1863 in Luckau abgehalten. Als Versammlungsort war an die Stelle des bisherigen kreisständischen Sessionszimmers 1851 u.£. die Behausung des Kreisjustizrats und Kreisbestallten Sartorius und(nach dessen Tode) 1855 u.f. der Gasthof zur goldenen Krone in Luckau getreten.

Die Kreisstände haben es nicht an fürsorglichen, auf die gute Erhaltung der Archivalien gerichteten Bestrebungen fehlen lassen. So wurde 1802 beschlossen, die bisherige Kreisstube im Zucht- und Armenhause noch so lange innezubehalten, bis das Kreisarchiv in Ordnung gebracht sein würde. Im Jahre 1804 erhielt der Landes­älteste seitens der Stände den Auftrag, bei Ermietung der Kreisstube den Vertrag mit dem Hauseigentümer nur unter der Bedingung ab­zuschließen,daß in Ansehung des Archivs von etwanniger Feuchtig­keit der Stuben nichts zu fürchten sei. Schon im Jahre 1800 hatten die Kreisstände dem(1799) zum Kreissteuereinnehmer bestellten Johann Gottlieb Horn, Hausschreiber im Zucht- und Armenhause, die Fertigung eines Kreisrepertoriums nach seiner Gelegenheit jedoch baldtunlichst gegen eine ihm künftig zu bestimmende Gratifi­kation aufgegeben, ihn auch in Gegenwart des Landesältesten im Luckauer Rathause hierzu noch besonders verpflichtet und außerdem angewiesendie unbrauchbar scheinenden Akten, welche vorjezt auszurangieren bedenklich falle in besondere Konvolute zu bringen und über deren Beibehaltung Anzeige zu machen. Die Kreisstände bezeigten dem p. Horn, dessen Besoldungserhöhung vom bewiesenen Fleiße bei der Archivordnung abhängig sein sollte, noch 1802 ein Ent­gegenkommen durch Aussetzung einer Gratifikation in Erwartung tunlichster Beschleunigung des Archiv-Geschäfts, wiesen aber 1804 den seiner Pflicht bis dahin noch immer nicht Nachgekommenen gänzlich ab und sahen im Jahre 1807 sich genötigt, da Horn ‚seit 7 Jahren noch nicht im mindesten den erteilten Anweisungen Folge geleistet, ihmden vergeblichen Auftrag nunmehr völlig abzuneh­men, Zwar wurde danach dem Landesältesten nochmals anheim­gegeben, das Kreisarchiv baldigst ordnen zu lassen, doch läßt sich aus