stand fehlte— so sind sie sämtlich im Landhause zu Lübben abgehalten worden, zunächst in der„Landstube‘* d. h. im Versammlungsraume der Landstände und nach der Erbauung des neuen Landhauses 1717/22 alsdann in der hier dem Landesältesten Lübbener Kreises eingeräumt gewesenen„Lübbener Kreisstube‘.,—
Bedienten sich in früherer Zeit die Lübbener Landesältesten zur sicheren Unterbringung der Kreissachen einer Lade”), so ermöglichte ihnen hernach die Zuweisung des geräumigen Zimmers im ständischen Landhause hier auch das Kreisarchiv aufzunehmen und in Verwahrung zu halten. Nur noch aus 3 im Landesarchiv vorliegenden Schlüssen der versammelt gewesenen Kreisstände im„Landhaus zu Lübben in des Herrn Landes Eltesten von Stutterheim Stube den 17, Januar 1803‘, am 19. 5, 1806„auf dem Landhause‘ und„auf dem Landhause zu Lübben in der Lübbner Kreiß-Stube den 14. 1. 1811‘ ergibt sich, daß hier die Angelegenheiten des Kreisarchivs eine eingehende Behandlung erfuhren. Bei den Beratungen und Entschließungen wurde Bedacht genommen auf die Redaktion sowohl der Aktenrepositur beim Kreissteuereinnehmer, als auch des kreisständischen Archivs in der Stube des Landesältesten, auf die Einrichtung eines vollständigen Aktenrepertoriums und auf die Kollektion und Aufbewahrung der einzelnen Papiere, Die Ordnung und„Redaktion des kreisständischen Archivs in der Kreisstube(d. h. also in der Stube des Landesältesten) hatten die Kreisstände dem Kreisbestallten, Kreissteuereinnehmer und legitimierten Notar Friedrich August Süßmilch aufgetragen.— ber den Fortgang dieser Veranstaltungen fehlen die Nachrichten. Daß aber das Lübbener kreisständische Archiv nicht im Landhause verblieben, sondern später anderweit untergebracht worden ist, bezeugt die Mitteilung des Lübbener Landrats Frhrn. v. Patow an die Landes-Deputation in Lübben vom 16. 5. 1839:„Nachdem von den Ständen des Lübbener Kreises beschlossen worden ist, daß im Lübbener Kreise der Posten des Ständischen KreissteuerEinnehmers und Kreisbestallten ganz eingehen soll. habe ich dem Wunsche des Herrn Landes-Deputierten v. Leyser zufolge die Ständische Registratur übernommen...",— Wenn, wie durch das Lübbener Kreisblatt Nr. 16 vom 20. 4, 1844 geschehen, der Landrat v. Patow zur Kenntnis der Kreiseinsassen bringt, daß sein Büro sich nicht mehr
fach erwähnt bei Amtsentsetzung des Landesm Jahre 1662. Er verlangte damals,
*) Die„Kreislade" wird mehr} ältesten Oberstleutnant Ulrich v. Wolfersdorf i daß ihm die Kreislade wieder restituiert werde,