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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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Kreisarchiv Lübben . 349

stand fehlte so sind sie sämtlich im Landhause zu Lübben abgehal­ten worden, zunächst in derLandstube* d. h. im Versammlungsraume der Landstände und nach der Erbauung des neuen Landhauses 1717/22 alsdann in der hier dem Landesältesten Lübbener Kreises eingeräumt gewesenenLübbener Kreisstube.,

Bedienten sich in früherer Zeit die Lübbener Landesältesten zur sicheren Unterbringung der Kreissachen einer Lade), so ermöglichte ihnen hernach die Zuweisung des geräumigen Zimmers im ständischen Landhause hier auch das Kreisarchiv aufzunehmen und in Verwah­rung zu halten. Nur noch aus 3 im Landesarchiv vorliegenden Schlüs­sen der versammelt gewesenen Kreisstände imLandhaus zu Lübben in des Herrn Landes Eltesten von Stutterheim Stube den 17, Januar 1803, am 19. 5, 1806auf dem Landhause undauf dem Landhause zu Lübben in der Lübbner Kreiß-Stube den 14. 1. 1811 ergibt sich, daß hier die Angelegenheiten des Kreisarchivs eine eingehende Be­handlung erfuhren. Bei den Beratungen und Entschließungen wurde Bedacht genommen auf die Redaktion sowohl der Aktenrepositur beim Kreissteuereinnehmer, als auch des kreisständischen Archivs in der Stube des Landesältesten, auf die Einrichtung eines vollständi­gen Aktenrepertoriums und auf die Kollektion und Aufbewahrung der einzelnen Papiere, Die Ordnung undRedaktion des kreisständi­schen Archivs in der Kreisstube(d. h. also in der Stube des Landes­ältesten) hatten die Kreisstände dem Kreisbestallten, Kreissteuerein­nehmer und legitimierten Notar Friedrich August Süßmilch auf­getragen. ber den Fortgang dieser Veranstaltungen fehlen die Nachrichten. Daß aber das Lübbener kreisständische Archiv nicht im Landhause verblieben, sondern später anderweit untergebracht worden ist, bezeugt die Mitteilung des Lübbener Landrats Frhrn. v. Patow an die Landes-Deputation in Lübben vom 16. 5. 1839:Nach­dem von den Ständen des Lübbener Kreises beschlossen worden ist, daß im Lübbener Kreise der Posten des Ständischen Kreissteuer­Einnehmers und Kreisbestallten ganz eingehen soll. habe ich dem Wunsche des Herrn Landes-Deputierten v. Leyser zufolge die Stän­dische Registratur übernommen...", Wenn, wie durch das Lübbe­ner Kreisblatt Nr. 16 vom 20. 4, 1844 geschehen, der Landrat v. Patow zur Kenntnis der Kreiseinsassen bringt, daß sein Büro sich nicht mehr

fach erwähnt bei Amtsentsetzung des Landes­m Jahre 1662. Er verlangte damals,

*) DieKreislade" wird mehr} ältesten Oberstleutnant Ulrich v. Wolfersdorf i daß ihm die Kreislade wieder restituiert werde,