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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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Kreisarchiv Lübben ,

vogts hatte am 26.4. 1636 in Lübben der Ausschuß von Land und Stadt Lübben als der Crumbsprevische Creiß Beratschlagung über die Landessicherung gepflogen(L.-A., O.A.Rgr. No, 100). Daß her­nach in Syckadel, einem zur Herrschaft Lieberose gehörigen Dorfe, in den Jahren 1648 bis 1670 etwa 20 Zusammenkünfte(die erste 25. 2, 1648) von den Lübbener Kreisständen gehalten wurden und. da­zwischen eine solche am 20. 8. 1669 in Straupitz stattfand, ergibt sich gleichfalls aus den Lübbener Stadtrechnungen,

Mit den am 12. und 19, 3. 1670 bescheinigten Zahlungen von 1 Gulden 3 Gr.denen beyden Herren Abgeordneten zue der Zu­sammenkunfft nacher Sickadel zur Zehrung und von 12 Gr.Mstr, Caspar Strenzeln, welcher E. E. Raths Herren Abgeordnete zue der Creyß zusammenkunfft nacher Sickadel geführet, zum f{uhrlohn erschöpfen sich in den Lübbener Stadtrechnungen und Belegen die Nachrichten über gehaltene Kreiszusammenkünfte außerhalb der Stadt Lübben . Später und nach der im August 1672 geschehenen Einführung der Niederlausitzischen Landtags-Ordnung vom 14, 9, 1669 sind die Zusammenkünfte der Stände in den einzelnen Kreisen und so auch die des Lübbener Kreises regelmäßig in der Kreisstadt erfolgt. In einem Aktenstück des Amtes Lübben , eingelaufene Patente betr., ist noch das Ausschreiben zur Kreiszusammenkunft(Kreistag) in Lübben am 25, 6. 1678 erhalten geblieben. In der Vorladung des Lan­desältesten Hennig v. Zittwitz vom 16. Juni 1678 heißt es: Der Rat zu Lübben habe die Herren Stände des Krummspreeischen Kreises auf den 7, Juli wegen der Scheffelmaße vor die Fürstl, Oberamts­regierung zitiert, daß die Herren Stände auf benambte Zeit durch gewisse Gevollmächtigte erscheinen sollen...Wenn dann dieses eine unumgängliche Creyß zusammenkunft erfordert, als gelanget at Ew.... Gn.... und m, hochg. Herren mein unterdienstl, Bitten, die­selbe wollen belieben, auf den 25. Juni desto zeitiger in Lübben aufn Landhause einzukommen, damit nicht alleine dieses so angeführet, sondern andere Creyßangelegenheiten... in deliberation und Ver­einigung eines gewißes Schlußes gebracht werden könne....

Soweit nun die fernerhin stattgehabten Lübbener kreisständi­schen Zusammenkünfte überhaupt noch nachweisbar sind an­gefangen vom Kreistage des nächstfolgenden Jahres am 7. 11, 1679 und so weiter durch nahezu zwei Jahrhunderte, hin bis zum letzt­erfolgten Konvent alter. Kreiseinteilung und Verfassung am 14. 12. 1866, der hier mit dem Beschlusse den Kreiskonventsfonds aufzulösen zugleich seine Funktionen schloß, weil nun jeder Verwaltungsgegen­