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Ihnen einige Rechenſchaft über den Gang derſelben geben, ſo weit ich kann.— Was ich ſage, dürfen Sie— auf mein Wort— als die reinſte Wahrheit annehmen. Als nach der Pariſer Revolution auch in Deutſchland im Laufe weniger Tage ein Land nach dem andern ſeine unblutige Revolution machte, erkannte ich bald, daß auch bei uns entſcheidende Schritte geſchehen müßten, daß namentlich in unſerem Verfaſſungsweſen die Linie nicht innegehalten ſei, welche der König im verfloſſenen Jahre als unüberſchreitbar ſo laut bezeichnet hatte, und die ich zu vertheidigen berufen geweſen war, daß mit einem Worte eine ſogenannte Konſtitution bei uns unvermeidlich geworden war. Natürlich war es nicht leicht, den König, noch ſchwerer, einige meiner Kollegen an dieſen Gedanken zu gewöhnen; doch aber war er bereits durchgedrungen, als mit Ausſicht hierauf der allgemeine Landtag auf den 27. April berufen wurde. Früher konnte er damals nicht berufen werden. Dies zu beweiſen, muß ich etwas ausholen. Schon im vorigen Herbſt(Sept.) wurde es bei uns als nöthig anerkannt, daß zur Wiederbelebung oder vielmehr zur erſten Belebung des deutſchen Bundes entſchiedene Schritte geſchehen müßten. Es wurden alle die Punkte hervorgehoben, welche in dem Patent vom 18. vor. Monats(in welchem Sie mit Recht meine Feder erkannten, es war meine letzte ſtaatsmänniſche Arbeit) aufgezählt ſind; mit Ausnahme jedoch des deutſchen Parlaments und der Nothwendigkeit konſtitutioneller Verfaſſungen in allen deutſchen Ländern. — Wien ſollte aufgefordert werden, die entſprechenden Anträge gemeinſchaftlich mit uns an die deutſchen Fürſten zu richten. Würde Metternich ſich weigern, ſo wollte der