Teil eines Werkes 
Bd. 3, Teil 1 (1921) Die Kunstdenkmäler des Kreises Prenzlau / unter der Schriftl. des Erich Blunck bearb. von Paul Eichholz ...
Entstehung
Seite
XXXI
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Geſchichtliche Einleitung. XXXI ſchaft, hatte ihnen gegenüber die Pflicht der Rechnungsabnahme. Einmal, 1574, tritt freilich die Verſammlung der geſamten Ritterſchaft in Funktion, um die Kaſſe zu pruͤfen). Jene Verordneten berufen die Ritterſchaft, bezw. die Deputierten zu Kreis» tagen, die, wie einmal geſagt worden iſt,in der Uckermark bis zum Dreißigjaͤhrigen Kriege noch ganz den Charakter von kleinen Landtagen haben?). Oft erſcheint dann auch einer der kurfuͤrſtlichen Raͤte als Kommiſſar. Nicht nur Steuerfragen, auch ſolche wirtſchaftlicher Natur, werden hier beſonders behandelt. Der Schwerpunkt liegt bei den Verordneten, und es wurden denn auch die angeſehenſten aus dem Adel dazu beſtimmt, in der Regel lebenslaͤnglich. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts haben Arnims und Eickſtedts dieſes Amt bekleidet, 1627 Adam von Berg auf Werbelows). Es liegt auf der Hand, daß der Poſten viel Arbeit und Muͤhſal, aber wenig Dank und Beſoldung ein­brachte. Der eben genannte Adam von Berg hat ſich daher 1615 auch ſehr gegen die Annahme gewehrt, anſcheinend beſonders wegen des kleinen Gehaltes. Der Kanzler Dr. Pruckmann hat ſeine ganze Überredungskunſt aufgeboten, Berg umzuſtimmen. Bitte ich, wolle der Herr doch auch folgen und ſich hierunter als einen getreuen Patrioten erweiſen, heißt es in dem Schreiben.Auch hat ihn ja Gott mit zeitlichen Gütern dermaßen geſegnet, daß er billig nicht alles umbs Vaterlands Willen zum genaueſten nimmt).

Die fuͤiſtliche Landesverwaltung, die der eben ſkizzierten gegenuͤberſteht, ft in dem noͤrdlichen Teil der Uckermark nicht allzu kraͤftig entwickelt. Kurfuͤrſtliche Amter gibt es hier noch nicht. Die Amter Seehauſen und Gramzow reichen in unſeren Bezirk nur mit einzelnen Beſitzſtuͤcken hinüber. Auf der andern Seite iſt die Stellung des Landvogtes, des oberſten kurfuͤrſtlichen Beamten, immer unbeſtimmter geworden. Mitte des 16. Jahr­hunderts hat Hans von Arnim als ſolcher offenbar gewiſſen Einfluß gehabt. Er war 1536 von Kurfuͤrſt Joachim beſtellt worden?), anſcheinend zum Verdruß des kleinen, unbeſchloſſe­nen Adels, derArmen von Adel, wie man ſie auch nannte. Aber dieſes Mißtrauen muß geſchwunden fein, denn wenn Arnim ſpaͤter eine Rolle ſpielte(er ſtarb als ſehr wohl­habender und angeſehener Mann 165529, ſo verdankt er fie im weſentlichen dem Vertrauen der Ritterſchaft. Er ſitzt im großen Ausſchuß der maͤrkiſchen Stände) und bildet eine Art Mittelsperſon zwiſchen dem Kurfuͤrſten und den uckermaͤrkiſchen Ständen. Anteil an der ſtaͤndiſchen Verwaltung hat der Landvogt im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts nicht. Zwei, ebenfalls landesherrliche Beamte unteren Grades ſind neben anderen in ſeinem Gebiete tätig, Landreiter, die ihren Platz in Prenzlau und Angermuͤnde haben. Ihre Amtsbezirke, die eigentliche Uckermark und das Land Stolpe , heißen auchBeritte).

Y Hintze a. a. O. S. 376 und 400. Haß a. a. O. S. 275, 278 f.

2) Hintze a. a. O. S. 377.

3) Haß a. a. O. S. 346. Hintze a. a. O. S. 401.

4) Hintze a. a. O. S. 413 ff.

5) Friedensburg, Ständeakten I 191 Anm. 6.

e) Siehe fein Nachlaßverzeichnis in den Mitteilungen des Uckermärk. Muſeums⸗ und Ge: ſchichtsvereins Bd. 1, S. 66.

) Friedensburg a. a. O. I 383.

3) Haß a. a. O. S. 276, 64 f.

Fürſtliche Landes­verwaltung.