Teil eines Werkes 
Abth. 1 (1862) Handschriften / von F. Lebrecht
Entstehung
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worunter man alle talmudische Auslegungen, Vorschriften, Ein­richtungen etc. verstanden, nicht niedergeschrieben werden. 1) Ja nicht einmal einen Brief gelehrten Inhaltes wollte man für er­laubt halten. Auf Grund dieses Gesetzes nimmt Scherira Gaon an, dass der Talmud nur von Mund zu Munde in die Hände seiner Redacteure gekommen, und dieselbe Meinung theilt Raschi im weitesten Sinne. 2) Es kann hier der Ort nicht sein, neue Forschungen hierüber den Untersuchungen hinzuzufü­gen, welche in den letzten Jahren von jüdischen Gelehrten mit mehr oder minder Erfolg veröffentlicht worden sind. Eins darf man nur bei solchen Widersprüchen im Talmud nicht vergessen das nämlich, dass dieser nicht, wie ein älterer Gelehrter schreibt, ein Rabbi Talmud ( ,, Rabbinus Talmud ") ist, sondern aus dem Munde von mehr als tausend Männern aus vielen Jahrhunderten und verschiedenen Orten zusammengeflossen ist. Ganz bestimmt hat man zu Zeiten hier niedergeschrieben, während man es dort für unerlaubt hielt, und wahrscheinlich sollte gerade das Verbot dem da­maligen Gebrauch des Niederschreibens entgegentreten. Wenn Rabbi Jochanan nicht schreibt, so haben die gelehrten Babylonier seiner Zeit geschrieben, zum Theil für ihn geschrieben: Rabbi Chaja schreibt die ganze Mischna ( Do nhap) 3), Rab,() schreibt den NED, den Rabbi Jochanan studirt( Jebamoth 72, b), und Samuel schickt diese 13 Kameel- Ladungen( oder wenigstens 13 Schrift­

1) Themura 14, Gittin 60, b. Ein blosser Methurgeman, der sonst wenig genannte ist der Lehrer dieses Gesetzes, welches man dann

-zu schitzen strebt. Ver תנא דבי ר' ישמעאל durch die anonyme Autoritat des

nünftiger ist der Mittelweg im Namen des der nur die ungeschrie­ben haben will. Wohl aus dem Grunde, weil diese zeitgemäss wandelbar und der freien Auslegung zugänglich, nicht wie die feststehenden Gesetze der heiligen Schrift selbst sein soll. Durch ihre Niederschreibung würde man sie der gleich achten und folglich das göttliches Ansehen derselben schmälern. Daher

. כותבי הלכות כשורף תורה

שלא היתה דבר הלכה כתובה בימיהן, Erubin 62, b lauten seine Worte( 2 ממגלת תענית.....

155N. Vgl. Sabbath 6, b, 13, b, 96, b. Erubin 21, b, Sukka 28, b. Auch Tosafot an mehren Stellen sind dieser Meinung und ebenso Moses aus Coucy in der Vorrede zu 50. Den fran­zösichen Gelehrten gegenüber stehen die sephardischen Rabbenu Nissim im Maphtheach, Maimonides ' Vorrede zu und Abraham b. Daud

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3) S. unten.