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schrift pppp, wozu dann auch no. 163 passen würde, gerechtfertigt wäre.
8) no. 166 ist verzeichnet:., Excerpta varia". Welches Geheimniss unter dieser eben so bequemen, wie umfassenden Bezeichnung verborgen liegt, kann nur derjenige erfahren, welcher Sachkenntniss mit Autopsie zu verbinden das Glück hat, vorausgesetzt, dass die Handschrift nicht, wie so viele ihrer Schwestern, nach den bekannten Vorkömmnissen bei der Pariser Bibliothek, seit 1739 gestohlen worden.
Die Pariser Bibliothek enthält ausser den angeführten Talmudtexten noch eine solche Fülle von angedruckten Schriften talmudischen Inhaltes, einen Reichthum an Werken der gefeiertesten Rabbinen, dass aus ihren Quellen die befruchtendsten Hülfsmittel zur Kritik des Talmud fliessend gemacht werden mögen. Auch ist die Verwaltung für liberal gegen fleissige Benutzer von jeher bekannt, und es fehlt ihrem Wirken nur der Ruhm eines wissenschaftlich ausgearbeiteten Catalogs. Das Buch einer öffentlichen Bibliothek, welches nicht durch Verzeichnung offenkundig wird, ist so gut, als existire es dort gar nicht; und dieses Todtschweigen ist dann nicht bloss ein moralischer Besitzesraub, sondern ein Frevel an der Wissenschaft. Wie manches gedruckte Werk würde anders ausgefallen sein, wenn der Verfasser von dem Dasein geschriebener oder gedruckter Bücher gewusst hätte, die für das Seinige Quelle, Hülfsmittel, Bestätigung, oder Widerlegung sein konnten!
§. 48.
Beim Eingang zu dieser italischen Stadt möchten wir mit den Worten des Propheten rufen: ,, Jauchze und rühme du Einwohnerin... denn ein Grosser ist in dir!" der relativ grosseKenner jüdischer Schriften nämlich, der christlich fromme Geistliche Bern hard de Rossi, dessen ausgewählte Druck- und Schriftschätze der öffentlichen Bibliothek zu Parma einverleibt wurden, nachdem ihr Besitzer der gelehrten Welt durch Beschreibung dieser Schätze seinen Ruhm hinterlassen 1). Vieler Kleinodien der