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Rom zu gelehrten Zwecken zu machen. 1) Litt die Benutzung der Bibliothek im Allgemeinen unter dem Drucke engherziger Einrichtungen, so kam bei der Wissbegierde im talmudischen Fache noch der Umstand hinzu, dass priesterliche Intoleranz sich manchmal mit Unkunde des Gegenstandes verband, um gegen das Fach und dessen gewöhnlichen Pfleger zugleich unfreundlich zu sein. So kam es dahin, dass man sagen konnte, Rom habe in frühern Jahrhunderten die Exemplare des Talmud verbrannt, in spätern Jahrhunderten aber sie vergraben. 2) Um das Mass der Abgeschlossenheit dieses Faches im Vatican noch zu erfüllen, traf den Vorrath des an sich schon unbeholfenen Katalogs der hebräischen Handschriften eine verzehrende Feuersbrunst, so dass nur noch eine geringe Anzahl von Exemplaren erhalten blieb, um dem Leser eine schwache Kunde von den fernen Handschriften zu vermitteln. 3) Unter solchen Verhältnissen glauben wir bei Rom etwas länger verweilen zu dürfen, vollends da wir in der römischen Vaticana nur die vaterländischen Schätze der Palatina beschreiben.
Ein Staunen des Lesers wird seinem Blicke anf diese meine
1) So verbietet ein Gesetz, Abschrift auch nur weniger Worte von Handschriften zu nehmen. Kein fremder Gelehrte sollte eine Handschrift ediren können, die Gelehrten des Vaticans allein, sollten die Auswahl und den Ruhm der Veröffentlichungen haben.
2) Hier nur ein Beispiel: In den 30er Jahren brachte ein Gelehrter vom Fürsten Metternich eine Empfehlung an den Kardinal Mezzofanti zum Behufe der Benutzung der talmudischen Handschriften. Mezzofanti, der damalige oberste Beamte der Bibliothek gestattete auch die Vorlegung der zur Ansicht gewünschten Schriften. Man stellte jedoch den Gelehrten unter Aufsicht und kaum machte er Anstalt sich schriftliche Notizen aus einem Codex zu machen, so riss ihm der dbeb Aufseher( ein Mönch) das Buch weg und verschloss es.
3) Wir meinen den Katalog von den beiden Assemani, Rom 1736-39 f. Dieser unvollendet gebliebene Katalog ist so weitschweifig geschrieben, so schwerfällig gedruckt und so unförmlichen Umfanges, dass er selbst schon ein Bild der Unzugänglichkeit ist. Im Jahre 1768 wurde fast die ganze Auflage durch einen Brand vernichtet, und es ist daher kaum in den grössten Bibliotheken ein Exemplar zu finden. Es wäre eine verdienstliche Arbeit, das halbe Tausend hebräischer Handschriften auf Grundlage des Assemani, in zweckmässiger Abkürzung herauszugeben. Einige Bogen würden nicht bloss den Assemani ersetzen, sondern auch verbessern. Ein solches Verzeichniss wäre auch practisch für den künftigen Bevollmächtigten der Heidelberger Bibliothek, der ihr Eigenthum aus Rom zurückholt. Irren wir nicht, fehlt in Heidelberg jeder Nachweis über die nach Rom geschleppten Werke, und man muss sich für die orientalischen Schriften ganz auf den fast unfindbaren Assemani verlassen.bantog robom