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des Schreibers, denn sie sind alten, wenigstens ältern Handschriften nachgefertigt. Ganz anders verhält es sich mit Handschriften von dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts ab. Diese brauchten und fanden vielleicht keine geschriebenen Originale mehr; der gedruckte Talmud war zwischen 1520-1580 nicht bloss durch die theils 4 Mal abgedruckte Ausgabe Bombergs, sondern durch noch 3 andere Ausgaben in Tausenden von Exemplaren über Schule und Haus ausgegossen, und weder zu wissenschaftlichen noch zu erwerblichen Zwecken eignete sich das Abschreiben; höchstens fand dies in seltenen Fällen aus Frömmigkeit oder eigenthümlicher Armuth statt, und da war keine Handschrift, sondern ein gedrucktes Exemplar das Original.
Solchen Handschriften muss jedes kritische Verdienst aberkannt werden, und wir sprechen hier nur von einigen dieser Art, weil es oft gut ist, den gelehrten Forscher vor vergeblicher Mühe zu bewahren, indem man ihm den Ort kund thut, wo dem Namen nach zu suchen und dem Wesen nach Nichts zu finden ist.
I. Hamburg ( s.§. 39 u. Nachtrag) bewahrt auf seiner Stadtbibliothek 7 Tractate aus neuer Zeit. Es sind die Tractate:
letzteres zweimal. Sie, מכות שבועות סוכה ביצה יומא ראש השנה
sind auf Papier, in klein 8., 12 und 16, rabb. Schrift. Es tragen die 2 ersten die Jahreszahl 1720, und die andern tragen das Gepräge der Jugend, ohne es zu unterschreiben.
Hib
II. Im jüdischen Seminar zu Münster liegt eine Handschrift, auf Papier, 3 Bde., 8., die drei Ordnungen DD enthaltend. Der Schreiber, der ehrlich sagt, ODDON DE 105,
הכותב הוא מרדכי ב"ה שמעון מקעלין: unterzeichnet_mit den Worten
Ny b. Also 9 Jahre älter, als die Hamburger Codices, aber doch nicht im Geringsten fähig, die Armuth des preussischen Staats an talmudischen Handschriften zu decken. Ich verdanke diese Angaben wieder dem mir gegebenen Auszuge aus dem Tagebuche Pinner's. 1)
§. 55. Soncino.
Zu den noch erhaltenen Handschriften darf man die gedruckten der Soncini hinzufügen, ja man dürfte sie dazu zählen,
1) Vgl. Wolf B. H. II.913 u. oben§.13.