tich hielt, ihr die Mitte des 13. Jahrhunderts möglichst als Grenze zu bewahren. Manche Verhältnisse bedurften zwar nothwendig der Erläuterung aus späterer Zeit; viele wären hingegen durch solche Vermischung gänzlich entstellt worden, indem die märkische Verfassung sich bald nach dieser Epoche sehr umgestaltet, und durchgreifende Veränderungen erlitten hat.
Zur Bearbeitung des gegebenen Gegenstandes sind die gedruckten Quellen und die Manuscripte der Königl. Bibliothek zu Berlin möglichst vollständig, auch einige neuere Behandlungen der Geschichte der Mark Brandenburg benutzt worden. Die Schrift: Ueber die älteste Geschichte und Verfassung der Churmark Brandenburg, insbesondere der Altmark und Mittelmark (Zerbst 1830), die mit dem Ende des vorigen Jahres erschien, habe ich, weil der Druck schon begonnen hatte, nur an einzelnen Stellen durch Hinzufügung einer Anmerkung berücksichtigen können, obgleich die darin geäußerten Ansichten nicht immer mit den meinigen übereinstimmen.
Weiter hätte ich Dem nichts hinzuzufügcn, was als Vorwort dieses Buch begleiten soll, erinnerte mich Dankbarkeit nicht an die angenehme Pflicht, des ausgezeichneten Beistandes zu etwäh- - nen, der mir sowohl zu seiner Ausarbeitung, wie zur Herausgabe zu Theil geworden ist, Indem ich hier dankbar der Bemühungen gedenke, welchen die Herrn Bischöfe und Generalsuperintendenten Dr. Neander und Dr. Westermei er zu Berlin und Magdeburg, die Herrn Professoren Dr. Stuhr, Dr. von Lancizolle, Dr. P hillips und der Herr Hauptmann re. von L edebur sich gewogentlich unterzogen haben, fühle ich mich besonders Seiner Excellenz, dem Königlichen wirkli-