chen Geheimen Rath, Kammerherrn und Direktor im Ministerium dev Unterrichts und im Justizministerium re. Herrn von Kamptz, dem eifrigsten Beförderer wissenschaftlicher Unternehmungen und ausgezeichneten Kenner der vaterländischen Geschichte, zur innigsten Dankbarkeit verpflichtet. Nur durch die thätige Unterstützung Seiner Ex- cellen; ist es mir möglich geworden, die Herausgabe dieses Werkes ohne eigenen bedeutenden Kostenaufwand zu Stande zu bringen, ohne die mir von diesem hohen Beurtheiler gewordene Ermuthi- gung, würde sie überhaupt unterblieben, und wie viel mangelhafter müßten manche Abschnitte dein Inhalte nach ausgefallen seyn, (z. B. der über das märkische Recht im 2ten Theile), wenn nicht darin das Werk des bewunderungswürdigsten Fleißes: „Provinzial- und statuarische Rechte in der Preußischen Monarchie vom wirklichen Geheimen Rath von Kamptz" (3 Thle), die vortreffliche Abhandlung: „Grundlinien eines Versuches über die ältern Stadtrechte der Mark Brandenburg, besonders in ci- vilrechtlicher Rücksicht, vom Reichskammergerichts-Assessor von Kamptz" w. in Mathis jurist. Monatsschrift Thl XI. S. 38 bis 86, und mehrere musterhafte Schriften über das jetzt zum Großherzogthume Mecklenburg-Stre- litz gehörige Land Stargard, einen Theil der frühem Mark Brandenburg, in den Beiträgen zum Mecklenburgschen Staats- und Privatrecht vom Canzeleirath von Kamptz, mir zur Anleitung gedient hätten!
Hieran reiht sich Das, was ich dem verehrten Verfasser der „Geschichtl. Nachrichten von dem Geschlechts von Alvensleben und dessen Gütern" (3 B.), der „Geschichte des