12
gekegen, feindlichen Einfällen am meisten ausgesetzt warm, und ohne des Markgrafen Schutzleistung am wenigsten un« angefeindet blieben; anderen Theils ihm die bequemste Ge« legenheit dazu darbotcn, glückliche Umstände zur Wiederunterwerfung der einst dem Deutschen Reichsoberhaupte tributbar gewesenen Landstriche zu benutzen, welche in späterer Zeit, — gelang ihm die Eroberung, — allemal dem Gebiete der Markgrafschaft einverleibt wurden. — So waren nun durch Verleihung von Komitatcn an den Markgrafen diesem nicht nur die mit dem Unabhängigwerdcn der Ska- venvölker eingebüßten Einkünfte durch die Gerichtsgefälle, die ihm aus jenen zufielen, ersetzt, sondem cs war auch, da er die Grafschaften unmittelbar vom Reiche, also mit der Mannschaft oder dem Fürstenthume empfing, sein kriegerisches Aufgebot beträchtlich verstärkt. Die gedachten Grafschaften pflegten aber neben einander gekegen zu seyn, um ihren Verwalter desto weniger von seinem militärischen Hauptamte zu versäumen.
Diesen Rücksichten, wie glücklichem Zusammentreffen der Umstände, wodurch solche an der Grenze befindliche Grafschaften erledigt worden, und dem Kaiser dadurch wieder zu freien Dispositivum darüber anheim gefallen waren, hakte schon der dritte Nordische Markgraf zwei oder drei Grafschaften, die im Nordthüringow ^), im Belesem und östlich von her Elbe im Zemzizi und Nieletici gelegen waren 2 ), zu verdanken. Die beiden letzten ursprünglich Sla- vische Gaue fielen später wieder an die Slaven zurück, aber die beiden andern wurden auch seinem Nachfolger Bernhard verliehen, der in ihnen und außerdem noch in
- . , , , , - .
1) llrk. in GtzrckcnS Lo», rtipl. 1. III. p. 48.
2) Urk. in Buchholz Gesch. d. G,uim. Brand. Tbl. IV. U.
Anh. S. 417. ' ' ' ' '