Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
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bung des Tributs, zu welchem diese sich dem Deutschen Reiche verpflichtet hatten, und dessen Ertrag der Markgraf teilweise an den König oder Kaiser abzuliefern hakte, theil- weise für sich als Besoldung zurückbehalten zu haben scheint *), zu den Haftpflichten seines Amtes, welches hie­durch einträglich für den Inhaber, und für das Reichs­oberhaupt von großer Wichtigkeit ward.

Nachdem sich aber die einst dem Deutschen Reiche mittelbar und unmittelbar untergebenen Slavenländer die» sem Unterthänigkeitsverhältnisse und der Tributbarkeit größ- tentheils entzogen hatten, und damit auch dem Markgrafen, der nun zum Schutze der Sächsischen Grenzländcr gegen die in offene Feindschaft zurückgetretene Slaven nur um so nothwendiger geworden war, die ihm zur Schadloshaltung für die Lasten seines Amtes überwiesenen Einkünfte verlo­ren gegangen waren, so fing man an, diesem Reichsbeamten Komitate zu verleihen, welche eines Thesis an der Grenze

1) Es fehlt uns zwar an bestimmten Nachrichten hierüber; daß aber der Tribut von den Völkern am Ostufer der Elbe von den Kaisern ausgethan zu werden pflegte, beweist eine Urkunde vom Jahre 965, die der Kaiser Otto I zum Besten des ErzbisthumS Magdeburg aussertigen ließ, worin es heißt: (Zui^uich enirn «Io propitio censuali fürs a subxliri» ilobis sd.rvciruin nationibus vicholicct Ilcranis. liierani. liiechero. lolvusane. Lereeo^^n! in arAento ach ^>ul>Hcuin nostre rnasestatis liseuin piersoluitnr »ins nostri suri achspioiat, sr'us aterur/rchste eroe'nm ewrÄn, chocimain votius oonsu» illius cheo sanctogn« inan» ricin ach concinnancha luminaria inaAschebru» sine rliiiniaina einonäurn otkerimus. Urk. in Gerckens Loch. Uchloin. Uranch- lom. Hl- 41. Daß noch der Markgraf Albrecht der Bär im Jahre 1147 Theil hatte an den Abgaben (Vocti-alia), welche die bezeichneten Slaven zu entrichten hatten, gehl aus einer gele­gentlichen Mittheilung des gleichzeitigen Kronisten Helmold (Llwo- nieon Llavoruin lid. I. c. 65.) sehr deutlich hervor. Vgl. diese Sehr. Abth. II., 2.