schon in kr auf seinen Tod folgenden verwirrten Int kam sie mit beträchtlichem Randgebiet an Mecklenburg. Der übrige, auf dem Südwcstufer der Elve delegrne Lheil des heutigen Amtes LübS, gehörte ju dem Ländchen, welches den Namen Ture von dem noch heute darin bestehenden Orte Einer oder Sture trug. Es wurde nördlich von der Elde begrenzt, reichte aber südtvärls in das Gebiet der heutigen Prignitz hinein, worin es namentlich die Meicn» bürg umfaßte, welche wenigstens im Jahre 1285 zu den markgräflichcn Schlössern gehörte, auf denen sie zu ver» schiedenen Zeiten ihren Aufenthalt nahmen'). Aber auch die Burg Ture selbst, und somit das ganze Ländchen, scheint den Markgrafen angehört zu haben; wenigstens spricht hie» für der Umstand, daß die Markgrafen Johann I und Otto M den Fürsten Nikolas von Werte, den sie als ihren Vasallen betrachteten, zu einer Zusammenkunft mit ihm auf dieses Schloß beschick», wo sie ihn, wenn er nicht in ihre Pläne eingehen würde, gewaltthätig zurück;»« halten gedachten, Dem indessen der Fürst, der sich dort, wie berichtet wird, in Brandenburgscher Hofkleidung entstelltes, durch eilige Flucht zuvorkam*). Das Schloß Freyenstein nahmm zwar erst die Nachfolger dieser Mark- Grafen den Fürsten von Werke ab; doch hatten die letztem es bis dahin keineswegs eigenthümlich, sondern nur lchns- weise von dem Bischöfe zu Havelberg besessen*). Bis
1) Dies beweiset z. B. ein« hier im Jahre 1283 von den bei
den Markgrafen Otto V und Otto VI ausgestellte Urkunde bei Gercken >l»rcli. I*. VI. p- 70.
2) -tl cto coosuctuäino ex sacco et libro ^>. 166.
2) Lenere a Llironio. Xloeleionb. 157-.',^,/«---
Icn, Vom. IV. ^lonum. Limbrie. 826, e. 170. Jindloff , Handb. d. Mecklenb. Gesch. Thl. II. S. 178.
ä) Rudi off a. a. L. S- 60. Vgl. eine Dies bestätigende