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Religion vor der Vernichtung nach seinem Tode gesichert zu wissen. Es kam daher zwischen diesen Fürsten zu einem Vertrage, von dessen mündlicher oder schriftlicher Abschlies» sung uns alle nähern Umstände unbekannt geblieben sind, der jedoch zu seinem Gegenstände hatte, daß Al brecht I, der vielleicht auch schon in der Prignitz, einem jedoch nicht zum Fürstcnthume Brandenburg gehörigen Lande, dir Herrschaft gewonnen hatte, und so auf der nördlichen, westlichen und südlichen Seite mit seinem Gebiet bas Havelland begrenzte, sich nach Heinrichs Ableben auch in den Besitz des letztem setzen sollte, wozu dieser vermuthlich bei seinen Lebzeiten die nötigsten Anstalten zu treffen suchte. Als er darnach starb, folgte seine Gattin Petra oder Petrnssa, die ihn überlebte, den Wünschen ihres Gatten, indem sie einige Tage den Tod desselben verheimlichte, während der benachbarte Markgraf, hievon in Nachricht gesetzt, Zeit gewann herbei zu kommen, und von der ihm erledigten Herrschaft (von dem Kaiser waren ihm wohl die östlich der Elbe gelegenen Slavenländcr, welche er kriegerisch oder friedlich erwerben würde, zugesichert) l) ohne bekannte Schwierigkeit Besitz zu nehmen
1) Entzelt's Altmärk. Chronika, Saglttar's Ausg. S. 97.
2) lieber die Beweise zu den oben mitgetheilten Nachrichten ist von dem Verfasser umständlicher gehandelt worden in der angeführten Abhandlung: lleber die Verbind, der Zauche und desHa- vellandcS w. in L. von Ledebur'S Archiv Bd. I. S. 193 — 223. Nach dieser Prüfung ihrer bestrittenen Glaubwürdigkeit hält er sich verpflichtet, der oben über die Erwerbung des Havellandes durch Al brecht! geäußerten Meinung beizutreten, wenn diese gleich lange durch mehrere Geschichtsforscher für fabelhaft erklärt worden ist. Den Erzählungen der Kronisten, welche sie berichten, lag sicher etwas Wahres zum Grunde, und dieses von dem etwa Erdichteten aus zu scheioen, ist ohne Willkührlichkeit nicht möglich. Am Vollständigsten ist in der Schrift! Albrecht der Bär, Eroberer vderErbe der Mark Brandenburg? von V. H. Schmidtrc.
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