Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
383
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Günther von Arnstein sie mit einigen Rechten und Einkünften kraft einer inAlten Rupyn" ausgestellten Urkunde') begnadigte. Die Stadt hatte zwei Stadrichker, einen Schulzen und einen Vogt, einen Zöllner, einen Münz» Meister, und die übliche Zahl von Rathsherrn, welche letz» tcren sich selbst ergänzen durften, doch mit der Bedingung, daß sie die Wahl neuer Rathsglieder mit einigen der wei» seren Bürger berathen möchten, und bediente sich des Stendalschcn Rechtes»-

1) Buchholtz Gcsch. der Churm. Brandend. Thl. IV. Urk. S. 87-8S.