Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
382
Einzelbild herunterladen

382

baß die reichen Besitzer derselben den Markgrafen oftmals eine Summe baaren Geldes verstreckten, wofür diese ih­nen zum Unterpfand« «in nicht fern von Ruppin gelege­nes Gebiet mit allen auf Einkünften Bezug habenden landesherrlichen Rechten abtratenwie es nach dem da> maligen Cchuldensysteme üblich war. Hatten mehrere Markgrafen nach einander beträchtliche Gebiete verpfändet; so mußte es ihren Nachfolgern zuletzt unmöglich werden, sie durch Rückzahlung der baaren Geldsumme, wofür die­selben hafteten, aus der Hand ihrer Pfandgläubiger zu be­freien, und die ausgcthanen Landschaften ihrem Reiche wie, der einzuverleiben. In dieftr Verlegenheit kam man wenig­stens dem völligen Unabhängigwerden der Pfandinhaber zuvor, und gab ihnen den Pfandbesitz, ehe er ihnen verfiel, zu Lehn, so daß er nun uneinlösbar, bis zu ihres Ge­schlechtes Untergang, ihnen verblieb, bann aber den Mark- Grafen, gleich andem Lehnsgükern', anheim fiel.

Der Burg Rapin, vermuthlich Altruppin's, geschieht im Jahre 1238 zuerst Erwähnung, da sich hier die Mark. Grafen Johann l und Otto III mit den Edlen von Plote aufhielten, als.sie eine Schenkung der letztem an bas Kloster Dünamünde bestätigten °). Im Jahre 1256 war die Stadt Neuruppin schon völlig eingerichtet, da der in diesem Jahre zum Besitz derselben gelangte Graf

1) Bratrlng'S Gesch. d. Grafsch. Ruppin S. ISO. Viel­leicht ward der Umfang der Herrschaft Ruppin zu Anfang des litten Jahrhunderts durch den Verkauf einer an der Ohre gelege­nen Grafschaft, den Gebhard von Arnstein an den Markgrafen Albrecht II vornahm, beträchtlich erweitert. ES fehlt uns an Nachrichten über die nähern Umstände dieser Verhandlung; wahr- sckeiiilich ist es jedoch, daß brr Markgraf keine beträchtliche ätauf- Summe baar ausznzahlen vermögt«. Vgl. S. 157. 205.

2) Dgl. diese Schr. S. 375 Not« 2.