^ Was daS Grenzvcrhältniß des Teltow und Bamim
Z betrifft; so waren im Teltow Trebbin, Köpnick und Mit-
>1 tenwalde, was in einem Briefe des Bischofs Friedrich
' x von Lcbus an den Churfürsten Albrecht vom Jahre 1473 richtig die Pforte zur Lausitz genannt wird, die Hüter der Grenzen, doch erst seit dem Jahre 1238, da die Ansprüche der Markgrafen von Meißen auf die beiden zuletzt erwähnten Orte, welche, nach einem, von den Markgrafen jedoch für ungerecht erklärten, schiedsrichterlichen Ausspruche des Erzbischofs von Magdeburg, diesem znerkannt waren, hatten mit glücklichen Waffen der Branöenburgfchm Markgrafen beseitiget werden müssen^). Nördlich reichte der Neu-Barnim wohl bis an die Finow (nlveum Vinauie), der Alk- Barnim aber bis an die Südgrenze des Ukerlanbes. Oestlich ward dies Land theils durch die Oder, theils durch die Ländchen Kienitz und Küstrin, die nicht zum Barnim, und . um die Mitte des IZten Jahrhunderts wahrscheinlich auch noch nicht zur Markgrafschaft gehörten, in unbekannter, Form begrenzt. Vom Lande Lebus ward es nach der Ueberliefe- rung einer alten Grenzberichtigungsurkunde -) durch Flüsse getrennt. Von der Spree ab, beim Lande Teltow, war es die Löcknitz (Lecnici), welche von einem jetzt unbekannten, Prelauki benannten, wahrscheinlich zwischen Schmale- berg und Hangelsbcrg belegenen Orte an, bis zu dem Ur-
herrührcnke Magdednrgsche Kronik sagt, der Markgraf Heinrich von Meissen habe, um sich Mittemvalde's und Köpniek's zu deine« stern, die neuen Lande bi'S nach Straußberg hin verwüstet — dilarcliio Alirueuii» totsm eerram u»c,us in Lturtrvor-;
ra^ini» et incenilii» äsuaslauit. eVee-o/n. 1'orn. 11. 8cr- rer. Ocrmau. p. 330.
1) Walther'L Magdeburgsch. Mcrkwürdigk. Thl. II. S. 51. ?hl. III. S. 48. /Ganzer Laxou. B. VIII. Ä- 20.
2) Gercken'S Lock. äipl. »ran<I. Vgl. Wohlbrück's Geschichte vom ehemal. Bisthum Lebus Thi. I. S. 33.