Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
398
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erheben «ind Archidiakonen brstellm solltm; aus der Aus. Übung dieser Rechte muß sich daher die Grenze der alten und neuen Theile des Teltow ergeben. Nun sehen wir frei, den Bischof von Brandenburg über die Zehnten Hebung in Zehlendorf und der Umgebung'), Langwitz") und in andern Dörfern der nördlichen Häfte des Landes Teltow verfügen, welch« daher mit der größten Wahrscheinlichkeit für eine Erwerbung des Markgrafen Albrecht des Bären und für ein Besianbthril der alten Land« zu halte«! ist; während die südöstliche Hälfte, namentlich die Archidiakonate Köpniek und Mittcnwalde, welche die Umgegend dieser Städte be­griffen, zu der Gegend gehörten, worin die Markgrafen Ar. chidiakonen bestellen, und den Zehnten erhebe«« lassen durf. ten, welches dadurch beurkundet ist, daß Johann I und Otto III im Jahr« 1255 dem jedesmaligen Domprobste von Brandenburg jene Archidiakonate als Lehen von ihrer Hand zusicherten, wodurch er dem Titel nach und in der That ihr Kapellan seyn sollte"). Die letztem Gegenden mußten also nach Albrecht I der Markgrafschaft hinzugr» fugt seyn, lind wurden wahrscheinlich erst durch seine Uren­kel bald nach dem Beginn ihrer Herrschaft erworben. Ucbrigcns wird auch in Kroniken di« Landschaft zwischen Mittcnwalde und Straußberg zu den neuen Landen ge­rechnet ').

1) ln vill» 6«<1elen<1orp äecim», äoiiit nostro ecclerio Ilcn- iion3 csiiacvpu» et totum Laziiluluin Ilramlenlnirß. ccclesio. Leb' nynscbe Urkunde v. 1261. Gercken Lorl 6>xl. I!r. lom. VH. p. 332.

2) Urk. deS Bischofs Heinrich v. I. 1236 bei Tercken a. a. O. S. 3S5.

3) Gercten'S b'raZm. >ksrcl>. Thl. I. S. 11. Desselben StiftShiss. o. Brand. S. 16".

3) Die bei Meibom bessndlict«, von einem ungenannten Ver­fasser, oder wahrscheinlicher von mehreren, »gleichzeitigen Verfassern