Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
397
Einzelbild herunterladen

Barnim, spater mit dem Ukcrlande zu der sogenannten Ukermark vereinigt worden sind, i . - ... Was die Erwerbung des Landes Teltow anbetrifft, so ist diese gleichfalls nicht so im Ganzen zu betrachten, sondern allmählig gelangte dasselbe unter die markgräfliche Herrschaft, wie solche Erwerbungsart der Stellung der Markgrafschaft zu dem Slawenlande in unausgesöhnter Feindschaft natürlich eignet. Aller Anrechte auf dasselbe be­gab sich der frühere Slawische Besitzer dieses Landes, was er teilweise auch noch inne gehabt zu haben scheint, erst in dem oben erwähnten Vertrage der Markgrafen Johann I u. Otto IH mit demselben, zugleich mit der Aufgabe des Lan­des Neu-Barnim. Gehen wir aber zu der Urkunde von 1228 zurück, in welcher wegen der Zehentangelegenheiten die von. Albert I und die von seinen Nachfolgern erworbenen Län­der genau gesondert wurden, so haben darnach die Erwer­bungen des erstem Fürsten sich bis an die Spree erstreckt ^); cs hätte somit der Tclrow nicht zu den neuen, sondern zu den alten Landen gehört, und falsch waren jene Berichte der früher angeführten Kronisten, Johann und Otto hät­ten sich den Besitz dieses Landes erkauft wennznicht ge­nauere Prüfung der hierauf noch Bezug habenden Umstände eines Bessern belehrte, und uns überzeugte, daß jene Grenz- Bestimmung sowohl, wie die Berichte der beiden Kronisten sich nur im Ganzen halten, und auf einzelne in dem Gebiete zwischen Nuthe und Spree rücksichtlich des Zeit- Punktes ihrer Erwerbung siattgcfundene Verschiedenheiten (da die Grenzen in jener Urkunde überdies nur durch Flüsse bezeichnet werden) keine Acht haben.

Der Inhalt des oft erwähnten Vergleiches vom Jahre 1238 war bekanntlich der, daß die Markgrafen in allen den neuen Ländern, der Bischof in den alten den Zehnten

1) Gercken'S Stiftshist. v. Brand. S. 448.