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viel unbegründeter ist früher Arminius oder Varus für Berlins Erbauer gehalten; — man liebt es, berühmt ge. wordenen Städten ein hohes Altcrthum beizulegen. — Nur so viel laßt sich mit Wahrscheinlichkeit behaupten, baß die» scr Ort schon vor der Mitte des IZten Jahrhunderts ein bedeutendes Dorf gewesen sei), da man nur bedeutende Dör. scr mit städtischen Rechten zu bewidmen pflegte. Ob dieses sich bis znr Erwerbung des ganzen Barnim und Teltow durch Johann I und Otto 111 noch unter Slawischer, oder schon vor derselben eine Zeit lang unter markgräflicher Herrschaft befand, ist aber nicht zu entscheiden; wahrscheinlich blieb es unter der crsteren bis zu jener Erwerbung, deren lkheber, die erwähnten Markgrafen, nach dem Berichte glaubhafter Kronisten, aus diesem Dorfe eine Stadt bildeten ^). Da jedoch im Jahre 1232 für die damals neu gegründete Stadt Spandow von den Markgrafen verordnet wurde, daß der Teltow, Barnim und Glin aus Spandow das Recht für deren Städte entnehmen sollten, von diesen aber noch keine als schon bestehend erwähnt wird, auch der Sinn dieser Verordnung darauf hinweiset, daß die Städte in den erwähnten neuen Ländern Töchter Spandow's werden sollten, keineswegs aber um diese Zeit schon erwachsen und zu eignem städtischen Rechtsverhältnisse gelangt waren; so giebt es nichts, was nach den bisherigen Ergebnissen diplomatischer Forschung dagegen zeugen dürfte, daß Berlin zwischen den Jahren 1232 und 1250, um welche Zeit es zu den am meisten bevorzügten
Verfasser der Einleitung zur Beschreibung der König!- Residenz- Städte Berlin und Potsdam. 3. Ausg. Berl. bei Nicolai. B. I.
1) Loript. rer. 3u-
Irslxrcc. 139. cliron. »s>. 1?. III. 2-lou.
Itoli- p. 211.
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