märkischen Städten qcrechntt wird'), von den crwähntcn Fürst«, bas Brandenburgisch-Cpandowsche Stadtrcci)t rm- pfangen habe. Die Stifmngsurkunde, welche uns das Jahr von Berlins Gründung näher angeben müßte, besitzen wir nicht mehr; doch theilt eine Bcstätigungsurkunde der Rechte Berlins durch den Markgrafen Otto den Langen vom Jahre 1289, worin gesagt wird, diese seyen der Stadt von den alten Markgrafen gegeben, uns wahrschein. lich diejenigen Gerechtsame mit, welche sie bei ihrer Stiftung erhielt. Nämlich den Genuß der Einkünfte, die ans dein Rechte in Berlin, wie in Kölln, eine Niederlage fremder Maaren zu halten, hcrvorgehen würden, des Ruthen- Zinses und der Abgaben des Gasthauses, der Marktplätze und der Etätcpfennige, d. h. der von jedem Marktflaute bei den Jahrmärkten zu entrichtenden 3 Pfennige. Dies Alles, was in mehreren andern märkischen Städten Einnahme des Landesherrn blieb, wurde hier der Ctadtkasse überlassen; wodurch sie sich in wenigen Jahren so bereicherte, daß die Stadt schon im 13ten Jahrhundert dem gedachten Markgrafen, da derselbe sich in ihr aufhiclt, die Zolleinnahme an der Havel bis Fürstenwalde für ewige Zeiten mit 228 Marck Silbers abkaufen konnte °). — Im Jahre 1244 erscheint Berlin zuerst als Mittelpunkt eines Kirchenkreisesdem damals der Probst Simeon Vorstand *).
1) <3o<Iox cli'pl. I-owcran. eä- p. 333.
2) Buchholtz a. a. O. Thl. IV. Urk. S. 139.
3) Gercken's Stistshist. v. Brand. S. 4b,.
4) Der Kronist Angelus thut auch schon im Jahr« 1259 eines LectorS aus dem grauen Kloster in Berlin, der Kapellan der Markgrafen gewesen wäre» Erwähnung; doch wiederruft er. Dies, indem er beim Jahre 1271 meint, es sey di«S Kloster von den Mark- Grafen Otto und Al brecht gestiftet worden, wie eine im Chor der Kirche befindliche Inschrift sage: ^uno 1271. Illustri-sin,» j>riuci-