thumcs Dimin, der daher allerdings zu Einsprüchen berechtigt war, da hingegen in dem zwischen Wratislav und den Markgrafen geschlossenen Vergleiche seiner mit keiner Silbe erwähnt ist. Auch mußte dem sonst stiedsamen Leben und frommen Uebungen weit mehr, als kriegerischer Tätigkeit zugeneigten Herzog Barnim jene Handlung seines Vetters um so wichtiger sci-n, da in dem Vertrage von Kremmen unter andern die Klausel sich befand, daß wenn Wratislav III unbeerbt sterben würde, Dimin und sein ganzes Herzogihum an die Markgrafm fallen sollte; während Wratislav wirklich bis dahin kinderlvs war, keine Hoffnung auf Nachkommenschaft hatte, und auch im Jahre 1264 ohne Lehnserben verschied, worauf jedoch sein Herzogthum nicht an die Markgrafen, sondern au seinen Vetter Barnim fiel, der nun ganz Vorpommern allein besaß, und da er selbst außer Bogislav keine Erben hatte, sein Geschlecht zu erweitern, und ihm den Besitz seiner Lande zu sichern bestrebt, sich mit des Markgrafen Otto's IH Tochter Mathilde vermählte, und seinem Sohne Bogis» lav des Markgrafen Johann'sl Lochcer gleiches Namens zur Ehe gab.
Es ist also auch auf dieser Seite der Vertrag von Kremmen keinesweges in Erfüllung gegangen, und daß die. beiden kräftigen Markgrafen widerspruchslos Dies duldeten, ist sicherer Beweis dafür, baß ihm ein späteres Ueberein- kommen gefolgt seyn müsse, der jenen bedingte und größtenteils aufhob. Nachdem derselbe einseitig geschlossen war, und von den Markgrafen in Anwendung gebracht werden sollte, entspann sich wahrscheinlich jener Krieg, von dem die meisten neuem Kronisten schlecht unterrichtet sind, und Weniges oder Erdichtetes überliefern, dessen Vorhan- seyn aber von allen angenommen wird, und wovon Kan- tzow, ein gewissenhafter Berichterstatter, in seiner zwischen den Jahre» 1532 und 1541 fteilich aus manchen unzuver.