Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
447
Einzelbild herunterladen

Ackerbau bestimmt wurden, von welchen letztem sie sich von jeder Hufe eine jährliche Pacht von einem halben Stücke, einer Viertel« Marck, Vorbehalten, welche Zahlung jedoch erst dann eintretrn sollte, wenn die fünf ersten Jahre ver­flossen seyn würden, binnen welcher Zeit die Markgrafen auf ihre Einkünfte aus der Stadt verzichteten. Sie ge­standen ihr übrigens dieselben Vorrechte und Rechte zu, welche die Stadt Stendal in der Altmark besaß, und gaben außerdem allen ihren Bewohnern die Freiheit, aus den zu Lehn gegebenen oder unverliehencn markgräflichen Forsten der ganzen Provinz sich nach Belieben das Holz zur Er­richtung -er- nothwendigen Gebäude zu fällen. Damit beim Anbau der neuen Stadt in geordneter Weise verfahren werde, vertrauten sie die Sorge dafür vier Männern an, welche vermuthlich vom Bürgerstande und des Stendalschcn Etadtrechtes kundig waren, einem Konrad von Zerbst, Johann von Grevendorf und dessen Brüdern Hein­rich von Kerchain und Friedrich von Berengho. Diesen sicherten sie zur künftigen Einnahme von dem Acker, Zins sowohl, wie von denjenigen Zinszahlungen, welche die Bürger von ihren in und bei der Stadt gelegenen Gehöften und Gätten entrichten sollten, ein Drittheil, so wie demjeni. gen von ihnen, der das erbliche Schulzenamt oder die Prä- fectur übernehmen werde, alle Stadtgerichts-Gefälle zu, nm mit Ausnahme derjenigen, welche aus dem Gerichte über die Einwohner Slawischer Herkunft eingehen würden, welche dem zeitigen markgräflichen Vogte auch innerhalb der Stadt, wie sie ihm außerhalb derselben zukämen, zum Ge. nusse Vorbehalten wurden. Zugleich verordneten sie, daß, damit nicht gegen die Gewohnheit hier der Titel des Schul­zen zwischen mehreren Personen gctheilt zu seyn scheine, von den Erbauern nur Konrad ihn führe'), lieber dies

1) Hiernach scheint eS, als Hütte iu einer Stadt >nir Einer den