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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
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len, besonders des Privatrechts, z. B. in der ehelichen tergt-meinsihaft, bis auf den heutigen Tag erhalten haben *).

Die Haupt bürg des ganzen Landes war schon unter Poimncrscher und blieb miter märkischer Herrschaft die alte Vejie Stargard, von der es unbekannt ist, ob damals neben ihr, wie gtwöhnlich neben den Hauptburgen der Pro» vinzeir, ein Flecken belegen war'). Sie diente als Sitz des mnrkgräflichen Vogtes, der das ganz« Land unter dem Na» - men der Vogtey Stargard vereint verwaltete. Daß der Ott sich nicht früher zur Stabt erhob, daran hindert« ihn wohl die Anlegung von drei neuen Städten, welche kur; hintereinander in den Jahren 1244 und 1248 vorgenommen wurde, und die neben andern Burgen der Provinz in der Hoffnung auf Stadtrecht angesiedelten Personen dahin zu­sammen rief, wodurch Neubrandenburg am Tollensee, Fried» land am Datzes-Fluss« und kychen in Flußverbindung mit der Havel, sehr schnell zu bedeutenden Orten aufblühten.

Mit dem Jahre 1244, zu dessen Anfang die Mark» Grafen Johann l und Otto 111 von Brandenburg in den Besitz des Landes.Stargard kämm, ließen sie in dem Orte Vredrlaude, welches vermuthlich früher ein Dorf war, Anstaltm zur Errichtung einer Stadt treffen, indem sie hiezu, wahrscheinlich ans dem Grunde einen an der Grenze ihres Gebietes belegenen Ort erwählten, so den Verkehr aus dm Slawisch gebliebmen Ländern, in welchen es erst sehr wenig Städte gab, desto leichter dahin zu len­ken. Sie vergrößerten die Feldmark um 200 Hufen Lan­des, von denen 50 zur Stadtweide, die übrigen 150 zum

1) Don Kamptz Beitr. z. Mecklenb^ Staats« und Pr. Recht Lbl. 1. Abhandl. VI. S. 251. 252. 263. 261.

2) Nach unverbürgten Nachrichten bat der Markgraf Johanni . die Burg Stargard nebst dem Städtcheninstaurirt". Schrö­der'« Pavm. Mecklenb. Th«. I. S. 678.