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Markgrafen von Brandenburg beklagen zu bürfeil/ wenn sie in irgend einem Stücke an dein Herkommen gekränkt wer» den würden'): denn in jeder Beziehung war das Land Stargard ein Ebenbild der Markgrafschaft geworden. .Die beiden trefflichen Fürsten Johann I und Otto IU von Brandenburg vertraten für dasselbe, noch mit größerer Fä- higkeit, kräftig zu schaffen und schnell zu nützen, und mich mehr der Sorgfalt für die innere Wohlfahrt ihres Landes zngewandt, die Stelle, welche der Markgraf Albrecht der Bär und sein Sohn Otto für bas Havelland, die Zauche und die Prignitz gehabt hatte, und gaben ihm in Kurzem die Gestalt, welche ihre übrigen Länder besaßen. Ihre aus der Mark gebürtigen Ritter — (50 konnte schon der erste Mecklenburgsche Fürst im Jahr 1304 als Bürgen für sich > stellen 2 ) — belehnten sie mit Stargardischen Ländereien die Stargardischen Städte bekamen Stendalsches oder Bran- denburgsches Recht, Bürger und Landleute aus der Mark- Grafschaft besetzten das an Bewohnern arme Lan/> — durch dies Alles wurde es mit der Markgraffchaft innigst vereinigt und völlig mit märkischen Einrichtungen, Rechten, Sitten und Gewohnheiten bewidmet, die sich in einzelnen Thei-
1) Dgl. S. 441. Anmerk.
2) Dgl. S. 441. Aninerk.
3) Nur der Rittersitz Schwanebek ist schon aus der Zeit Pom- merschcr Herrschaft über diese Lande bekannt; wenigstens erscheint schon in dem Jahre 1243 ein Heinrich von Schwanebek mehrere Mal am herzoglich-Pommerschen Hofe, (von Dreger's 0,6. 6ipl. komeran. p. 235. 239.) und im Jahre 1269 befand sich Johann von Schwanebek bei einer Verhandlung der Markgrafen zu Boitzenburg (Grundmann's Ukerm. AdelShist. S. 51.). Doch stammten diese Edlen wahrscheinlich aus dem Geschlechts der schon im 12ten Jahrhunderte in der Mark befindlichen Edlen von Schwanebek, und gaben einem im Lande Beseritz neu angelegten Wohnsitze diesen Namen. Dgl. S. 349.