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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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Ob unter den in die Mark Brandenburg cingeführten Kolonisten auch Personen vom Militärstandc sich befunden haben, wird uns von Helmold nicht gesagt, und die An­gaben neuerer Schriftsteller, wonach die Familien von Rohr, von Schulenburg, von Arnim und von Bredow zu solchen aus den Niederlanden eingcwanderten Geschlech­tern gehört, und ihre an dem Flusse Rohr oder Ruhr, von dem setzt verfallenen Schlosse Schulenburg in Geldern und von den Städten Arnheim und Breda hergebrachten Namen für sich und ihre neuen Sitze beibehalten hätten, beruht auf leeren Muthmaaßunge», die, außer einer zum Theil nur geringen Aehnlichkeit des Namens, nichts für sich Habens.

Gleichwohl sind rittermäßige Personell aus den Nie­derlanden mit hergezogen und haben sich hier angesiedclt, da man in märkischen und Mecklenburgschen Urkunden aus der ersten Hälfte des 13tcn Jahrhunderts Männer dieses Standes erwähnt findet, welche den Beinamen von Flamm-

, ^erthancn dadurch bekamen, daß sie ein Gericht damit gebührend zu besetzen vcrmogten. In spaterer Zeit, als es in Vergessenheit gcra- - Wen war, weshalb immer grade auf denjenigen Personen die Käst der Deiche ruhte, welche durch den Gerichtsstand unter der nur Keinmal iin Jahre stattsindendcn Botdingsvcrsammlung begünstigt .^schienen, und durch Veräußerungen der ursprünglich Niederlandl- sschen Grundstücke auch häufig wohl Sachsen unter dem Botdiug standen, hielt inan dieses bloß für eine willkübrliche, ihnen für jene Beschwerde zugestandene Vergütung. Daher liefet inanJn einer Ur künde: ES ist noch in diesem 1558sten Jahre in etlichen Oertern . ^dcr Alten Mark der Gebrauch, daß die Bauern derselben Oerter MTag und Nacht, nachdem die Wasser groß oder klein sind, fleißig »acht auf die Elbe geben müssen, daß sie nicht auSreiße, dagegen sind ,^sie befreiet, daß sie vor keinem andern Richter, denn vor dem Bot- ding und Bodding, welches des Jahres einmal gehegt wird, gestehen dürfen. Oot,'w/t.r a. I. r>. 33. G. 2.

i 1) Von Werse be, Niederläud. Kolonien u» nordl- Deutschs L Thl. U. S. 572. V22.