Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
56
Einzelbild herunterladen

50 --

Ländern führen. So zeigt sich ein Ritter Heinrich von Flandern als Zeuge in einer zu Bismark in der Altmark ums Jahr 1209 vom Markgrafen Albrccht H ausgestell­ten Urkunde'), und ein Johann von Flandern besaß, nach einen» gegen die Mitte des IZten Jahrhunderts ver­faßten Lehnsregister des Bisthumes Ratzeburg, einige Ho­heiten zu Hohenkirchen und Rüthing im heutigen Amte Grewesmühlen des Großherzogthums Mecklenburg-Schwe­rins. Diese konnten gar wohl Söhne und Enkel der in der zweiten Hälfe des 12ten Jahrhunderts eingewandcrten rittermäßigen Kolonisten seyn. Eben aber der Umstand, daß Fle mming ein Familienname werden konnte, läßt ver­machen, daß der eingewanderten rittermäßigen Flanderer nur eine sehr geringe Anzahl gewesen sch, da im entgegen­gesetzten Falle die erwähnte Benennung nicht Auszeichnen­des genug gehabt hätte. Die Familie Barvot oder Bar« fus aus Kölln am Rheine zeigt sich zwar anfangs nur mit Gliedern, welche städtische Aemtrr versahen, und die Ritter- Würde nicht besaßen in Stendal und Stettins doch bald nachher unter den Vasallen der Markgrafen,

Schließlich noch die Bemerkung, daß die Niederländi­schen Kolonisten in der Altmark durchgängig Holländer ge­nannt werden, die auf der Ostseite der Elbe aber größten­teils Mmminger gewesen zu seyn scheinen.

t), lest« Ilenricus llcmlpzu« miles.' Oe^/c/is c. l app. p. d.

2) L. l. Laten üilonuinem. !ne<1. l- II. col. 1215,

A Dgl. S. 52. D. 3.