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Ländern führen. So zeigt sich ein Ritter Heinrich von Flandern als Zeuge in einer zu Bismark in der Altmark ums Jahr 1209 vom Markgrafen Albrccht H ausgestellten Urkunde'), und ein Johann von Flandern besaß, nach einen» gegen die Mitte des IZten Jahrhunderts verfaßten Lehnsregister des Bisthumes Ratzeburg, einige Hoheiten zu Hohenkirchen und Rüthing im heutigen Amte Grewesmühlen des Großherzogthums Mecklenburg-Schwerins. Diese konnten gar wohl Söhne und Enkel der in der zweiten Hälfe des 12ten Jahrhunderts eingewandcrten rittermäßigen Kolonisten seyn. Eben aber der Umstand, daß Fle mming ein Familienname werden konnte, läßt vermachen, daß der eingewanderten rittermäßigen Flanderer nur eine sehr geringe Anzahl gewesen sch, da im entgegengesetzten Falle die erwähnte Benennung nicht Auszeichnendes genug gehabt hätte. Die Familie Barvot oder Bar« fus aus Kölln am Rheine zeigt sich zwar anfangs nur mit Gliedern, welche städtische Aemtrr versahen, und die Ritter- Würde nicht besaßen in Stendal und Stettins doch bald nachher unter den Vasallen der Markgrafen,
Schließlich noch die Bemerkung, daß die Niederländischen Kolonisten in der Altmark durchgängig Holländer genannt werden, die auf der Ostseite der Elbe aber größtenteils Mmminger gewesen zu seyn scheinen.
t), lest« — — Ilenricus llcmlpzu« miles.' Oe^/c/is c. l app. p. d.
2) L. l. Laten üilonuinem. !ne<1. l- II. col. 1215,
A Dgl. S. 52. D. 3.