Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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II.

Standeöverhaltriisse.

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i. Von den Markgrafen.

dllbrecht der Bär, welcher aus dem nach seinem Wohnsitze, einem Bergschlosse am Harze, von Balle nstädt genannten, edlen Geschlechts stammte*), welches neben dem Reichsamt einer Grafschaft, die den Echwabengau und einen Theil, des Nordthüringaues begriff, eine große Anzahl von zerstreuten Erbgütern im Sachsenlande besaß, erhielt im Anfänge des Jahres 1134 vom Kaiser Lothar das Amt der nördlichen Markgrafschast in Sachsen mit den dazu ge­hörigen gräflichen Gebieten. Hiemit verband er gegen die' Mitte des 12ten Jahrhunderts die Zauche, das Land Ha­velberg und das Havelland, worauf die aus diesen Gebie­ten vereinte Herrschaft den Namen der Mark Brandenburg erhielt. Bei der noch nicht fest bestimmten Erblichkeit der großen Reichsämter, nämlich der Markgrafschaften und Her- zogthümer, und den vielfachen Anfeindungen, welche Al brecht , von den Sächsischen Fürsten erfuhr, suchte er wahrscheinlich schon sehr frühzeitig für seinen ältesten Sohn Otto vom Kaiser das Versprechen zu erhalten, daß derselbe ihm. in der Markgrafschaft folgen werde, welches von Kvnrad III, vermuthlich in, Jahre 1144, ercheilt ward, da Vater und

1) Wohlbrück's Gcsch des ehemal. Birih. Lelms S. 125. N.