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Obermarschalls mit ihrem ältesten Sohne enttäuschte *); wobei ohne Zweifel die letztem Personen zusammen unge« fähr so viel Allodialgut in das Obereigenthum des Bis-- thnmes brachten, als dasselbe durch den Ekbert allein verlor. 'Aehnliche Tauschverhandlungcn über Ministeriale finden sich häufig. Doch gab cs auch Fälle, wo ein Herr sich schlechterdings derselben weigerte, und zwar gewöhnlich dann, wenn Verwandte eines erblos versterbenden Ministerialen in die Minisierialität desselben ausgenommen zu werden wünschten, um Erbrecht zu erlangen, der Herr indessen den Nachlaß seines Dieiistmanncs einzuziehen gedachte?). Aber auch wo solche Rücksichten nicht obwalteten, kostete es oft den Dienstmannen wiederholte Bitten und vieles Geld, ihre Gattin oder ein anderes.Glied ihrer Familie mit Hülfe des Herren aus fremder Minisierialität zu befreien.
Die ersten Ministeriale, welche in der Mark Brandenburg ausdrücklich als solche kund gemacht werden, gehörten den edlen Geschlechtern von Plote, von Schneidlingen (1150), von Langermünde, von Eichstädt (1162), von Salzwedel, von Mahlsdorf (1184, 1188, 1247), von Osterburg (1188) und von Gardelegen (1106) an; daß man später nicht von vielen Familien mit Sicherheit behaupten kann, daß sie der edlen Dienstmannschaft der Markgrafen angehörten, liegt in keinem andern Grunde als darin, daß nach dem 12tcn Jahrhundert in den Zcugen- Verzeichnissen markgräflicher Urkunden auf Freiheit oder -Ministerialität der anwesenden Edlen keine Rücksicht mehr genommen zu seyn scheint; wenigstens keiner mehr als Freier oder Minisierial bezeichnet wird. Von einer außerordentlich beträchtlichen Anzahl von edlen Geschlechtern ist es aber im höchsten Grade wahrscheinlich, daß sie glcich-
1) '1- III- cvtt. probat. 828.
2) tt. 7'. tte iL-ttlvrF Itcluju. 2»lLL»scr. 1?. II. p. 20,-.