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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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So wie der Keri» einer solchcn Reichsvogtei durch «ne kaiserliche Burg gebildet wurde, auf welcher der Sitz des Retchüvogies war, der über dir dazugezogcne Gegend das Grafenamt ausübre, und »ach Mein Schlöffe bi« Vogtei selbst den Namen bekam, dm auch der Bogt während sei» ucr Amtsführung ttug; so verhielt es sich hier mit dm Vogteim, nur baß dies« nicht, wie in den alten Lheilen des Reiches, einzelne Herrschaften und Gemeinheiten, die voi, der Gewalt der ordentlichen Beamten befreit waren, sondern selbst ordentliche Amtsbezirke, und ihre Borste.

. her die ordentlichen Beamten für die ganze Markgrafschaft warm. Diese umfaßte um die Mitte des IZten Jahrhun« dertS mva dreißig bis vierzig Dogteibezirke, deren Grenzen und Umfang wir um so weniger zu ermitteln vermögen, da die einstmalige Geschlossenheit derselben frühe aufhörte, und gleich nach jener Zeit diese Bezirke vielfach zusammen gelegt, zerrissen und wieder in anderer Weise verbunden wurden, wie überhaupt das alte Gerichtswesen die Theilung der Markgrafschaft unter die beiden Linien der Nachkommen Johann's I und Otto's III nur geringe Zeit überlebte. In den meisten Gegenden erhalten wir nur ungefähr von den Burgen Nachricht, welche die Mittelpunkte der Vogteim gebildet haben, und läßt sich nur hievon auf Lage und Umfang derselben ein unsicherer Schluß machen.

Zuerst bietet sich der an die Burg Salz Wedel ge« knüpfte Gerichtsbezirk dar, wo im Jahre 1184 ein mark« gräflicher Gcrichtsverwalter in der Person eines gewissen Friedrich sichtbar wird'); noch im Jahre 1196 wird

Ungarns Vertagung als da« Hauptzeichen de« Unterschiede« einer Deutschen und einer Unzerschen Grafschaft anführt, daß der Ver­walter der letzter» nur «in Drittheil vom Gericht-gewinne für sich erhalte.

1) Lentz Br. Urk. Samml. Thl- I. S. 3. Buchholtz Ge-