Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
615
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<». Bon dm auf Dem Veninöchir d^M'che haften­den Lasten imS ihrer Bofreimrg von denselben.

Den kirchlichen Beamten waren mancherlei Abgaben und Lasten von Seitenwelrlicher und gcistiicherBchördm aufgelegt. Die von der bischöflichem Gewalt eximirken Stif» rer zahlten dem päbstlicheg Stuhl« jährlich eine bestimmte Abgabe, gewöhnlich eine.Unze Goldes. .'Me andern Kirchen waren zu gewissen jährlichen Abgaben- an den Diöcesan-vcr- pstichtet. Außerdem, wurde der..Bischof den Klöstern vor­züglich durch di« Slniksbesuche lästig, die er ihnen, zwecks «mer RechtSentscheisung, zur Visitation, und beiu andern decgieichrn Verwilassungm abstatteke, in welchen Fällen der, kirchliche Oberherr eine kostbare Bewachung forderte^). Dieses Verhältniß wurde für die geistlichen Stifter allirläh- lig so beschwerlich, daß schon fische weltliche Vorschriften, Näheres darüber bestimmten'!), und cprrche Stifter istch dmch päbstliche Urkunden eben so ängstlich davor zu schützen filchten, wie gegen Bedrückungen de«. Laien

Zu den leßtern gehörte besonders die beschränkte Be­erbung. In den Ländern, worin <das Römische Recht schon frühe Anschn gewonnen hatte,: ward..auch den Geistlichen di« Freiheit gewährt, 'über ihk emgebrachkes und erworbenes Vermögen ftci zu testirev, in andern aber, wie in der Mark Brandenburg, wat-d es ihnen lange verwehrt, über ihren Nachlaß zu verfügen. Dieser wurde anfangs als der Kirchc anheim gefallen betrachtet, bald raribten ihr denselben jedoch Könige, Fürsten und andere weltliche Große, und so

1) Beckmann's Befthr. d. Mark Brandend. Thl.'V. B. t. Kap. 5. Sp. 108.

2) Oiprt. Carot. Oilri .1. 844..!>,. Cöusjj

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.Y Lentz Bi- UrL «amml. Thl. ll S. 884. 885.