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Grad-Abtheilung 60, Blatt 26 [Neue Nr. 4453] (1928) Weißwasser / bearb. durch R. Cramer ..
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Land- und forstwirtschaftlicher Teil: 45

Entfernung von Kilometern bemerkbar machen. Für die landwirt­schaftliche Nutzung der Böden der Neißeniederung ist ebenfalls der Grundwasserstand' ausschlaggebend. Bei einem Grundwasserstand von ca. 1m sind die tonigen Feinsande recht gute Weizen- und Rüben­‚böden, während auf gröberen kiesigen Böden z. T. in den extensiven Kleinbetrieben noch Buchweizen gebaut wird.| Landschaftlich werden die so wechselvollen Böden der Neiße­

niederung in zwei Gruppen geteilt, von denen die eine Weizen, Rüben, Gerste und Bohnen, die andere Kartoffeln, Hafer, Roggen und Lupinen trägt. Außerhalb der Neißeniederung werden landwirtschaftlich drei Bodentypen unterschieden

1. Sand

2. Sand über Geschiebelehm

3. Lehmiger Sand über Geschiebelehm(-mergel).

Auf dem Typus 3 ist bei nicht zu hohem Grundwasserstand An­bau von Luzerne möglich..

Wie günstig die. verhältnismäßig niedrige Niederschlagshöhe durch den Grundwasserstand ausgeglichen wird, wird dadurch gekennzeichnet, daß man im allgemeinen im Gebiete der Lieferung eine absolute Mißernte infolge Trockenheit nicht kennt.

IIT. Volkswirtschaftliche Angaben aus dem Gebiete

Nach der neuen Ertragsklassen-Einteilung in die Stufen I bis V, die die 8 Stufen der alten Bonitierung umfassen und gleichzeitig durch Hinzufügung von kleinen Buchstaben betriebswirtschaftlich wichtige Faktoren wie Grundwasserstand, Verkehrslage, Wiesenverhältnis be­rücksichtigen, liegen die Guts- und Gemeindebezirke der Lieferung zwischen IVe und Vb.

Nach der Aufnahme von 1895 liegen im Kreise Sorau von je 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in den Größenklassen von

unter 2 ha 6,‚1._ha 20 bis unter 100.ha 19,77 ha 2bis: 5 5 12,24;; 100 und mehr ha 28,16 ,,. 5»» 20» 33,73»

IV. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Bodens, (Anbauverhältnisse, Erträge). Wie schon unter II. hervorgehoben wurde, ist in der landwirt­schaftlichen Nutzung eine Zweiteilung verbreitet. Es werden entweder gebaut Roggen, Kartoffeln, Hafer oder Weizen, Gerste, Rüben, Bohnen, wobei wie gesagt die Fruchtsorten nicht charakteristisch für den geologischen Befund zu sein brauchen, da unter Umständen gerin­gere Böden mit höherem Grundwasserstand anders bewirtschaftet werden als bessere Böden mit tieferem Grundwasser. Ferner kommt als wichtiger Faktor für die Betriebseinrichtung bzw, für den Anteil der einzelnen Kulturpflanzen an der Gesamtfläche das Vorhandensein von zahlreichen Glashütten im Gebiete der Lieferung in Betracht, was