Teil seines Landes und die Kurwürde an den Albertiner Moritz (1541— 1553) abtreten. Moritz wurde aber zugleich verpflichtet, den Söhnen Johann Friedrichs I. ein ihrem Range entsprechendes Einkommen zu sichern. Aus den dazu bestimmten Ämtern Weimar, Jena, Eisenach, Gotha, Orlamünde u. a. sind schließlich, nachdem Moritzens Nachfolger August I. (1553—1586) in dem sogen. Naumburger Vertrag (1554) das Amt Altenburg und andere Gebietsteile wieder herausgegeben hatte, die sächsischen Herzogtümer in Thüringen entstanden.
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