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Satzung des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
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Die vorbereitenden Arbeiten werden vom Verwal­tungsvorstand und dem Vorstand des Forschungs-Instituts erledigt.

§ 3.

Das Forschungs-Institut hat die Aufgabe, sich nach ei­nem in den Grundlinien feststehenden Plane Arbeiten zu­zuwenden, die der Erschließung und grundlegenden För­derung aller Zweige der Wissenschaft des Judentums dienen.

Es gliedert sich in neun Sektionen:

1. eine biblische,

2. eine hellenistisch-römische,

3. eine talmudische,

4. eine historische,

5. eine literarisch-historische für Mittelalter und Neu­zeit,

6. eine sprachwissenschaftliche,

7. eine islamische,

8. eine religions-wissenschaftliche,

9. eine philosophische.

Jede Sektion besteht aus einem beamteten Leiter, sowie beamteten und nicht beamteten Mitarbeitern.

§ 4 .

Der Vorstand des Forschungs-Instituts wird von der Gründungsversammlung gewählt. Zuwahl erfolgt auf Vor­schlag des Vorstands des Forschungs-Instituts durch den Verwaltungsvorstand.

§ 5.

Die Begründung der Sektionen erfolgt nach Möglich­keit und Bedürfnis.

Die Anstellung der beamteten Mitarbeiter erfolgt durch den Verein auf Vorschlag des Vorstands des Forschungs- Instituts.

§ 6.

Das Forschungs-Institut übernimmt Damen und Her­ren, die ihr Studium mit der Aussicht auf selbständige wis­senschaftliche Arbeit beendet haben, als Stipendiaten zu ih­rer weiteren Fortbildung und beteiligt sie an den laufenden Arbeiten.