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Die vorbereitenden Arbeiten werden vom Verwaltungsvorstand und dem Vorstand des Forschungs-Instituts erledigt.
§ 3.
Das Forschungs-Institut hat die Aufgabe, sich nach einem in den Grundlinien feststehenden Plane Arbeiten zuzuwenden, die der Erschließung und grundlegenden Förderung aller Zweige der Wissenschaft des Judentums dienen.
Es gliedert sich in neun Sektionen:
1. eine biblische,
2. eine hellenistisch-römische,
3. eine talmudische,
4. eine historische,
5. eine literarisch-historische für Mittelalter und Neuzeit,
6. eine sprachwissenschaftliche,
7. eine islamische,
8. eine religions-wissenschaftliche,
9. eine philosophische.
Jede Sektion besteht aus einem beamteten Leiter, sowie beamteten und nicht beamteten Mitarbeitern.
§ 4 .
Der Vorstand des Forschungs-Instituts wird von der Gründungsversammlung gewählt. Zuwahl erfolgt auf Vorschlag des Vorstands des Forschungs-Instituts durch den Verwaltungsvorstand.
§ 5.
Die Begründung der Sektionen erfolgt nach Möglichkeit und Bedürfnis.
Die Anstellung der beamteten Mitarbeiter erfolgt durch den Verein auf Vorschlag des Vorstands des Forschungs- Instituts.
§ 6.
Das Forschungs-Institut übernimmt Damen und Herren, die ihr Studium mit der Aussicht auf selbständige wissenschaftliche Arbeit beendet haben, als Stipendiaten zu ihrer weiteren Fortbildung und beteiligt sie an den laufenden Arbeiten.